GFFC-Forschungsstipendium

Das Forschungsstipendium der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. (GFFC), Raisting, und der Firma DARCO (Europe) GmbH, Raisting, ist für Fachärzte der Chirurgie, Orthopädie und/oder Unfallchirurgie mit Schwerpunkt Fuß- und Sprunggelenkchirurgie vorgesehen. Zur Förderung von Forschungszwecken auf dem Gebiet Konservative Therapie einschließlich der themenverwandten Grundlagenforschung im Fachgebiet Fußchirurgie

Um zukünftig die z.T. aufwendigen Forschungsprojekte und den damit verbundenen Kostenaufwand besser unterstützen zu können, hat der Vorstand beschlossen, das Forschungsstipendium im jährlichen Turnus mit einer Summe von 5.000,- EUR auszuloben.

Ausschreibungsvoraussetzungen:

  1. Der Antrag muss bis spätestens 30. September eines Jahres in vierfacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle der GFFC eingegangen sein.
  2. Anträge auf die Vergabe eines derartigen Stipendiums sind in Schriftform bei der GFFC zu stellen und müssen folgende Unterlagen enthalten:
    1. eine detaillierte Darstellung des geplanten Forschungsprojektes
    2. einen Lebenslauf des Stipendiaten
    3. eine Erläuterung des Forschungsthemas und des Forschungsprogrammes
    4. falls bereits vorhanden eine Auflistung eigener Publikationen zum Forschungsthema
    5. eine Auflistung etwaig weiterer beantragter Drittmittel
    6. eine vom Stipendiaten unterzeichnete Erklärung, womit sich dieser verpflichtet, mindestens einmal im Jahr während der Laufzeit des Stipendiums einen zweiseitigen (DIN A4) Bericht über den Fortgang des Forschungsvorhabens an die Geschäftsstelle der GFFC zu übersenden
    7. einen Abschlussvortrag über das Forschungsergebnis beim Jahreskongress der GFFC zu halten, diesen zur Veröffentlichung auf der Homepage der GFFC sowie zur Weiterleitung an DARCO zur Verfügung zu stellen sowie
    8. bei weiteren Vorträgen und Präsentationen auf nationalen und internationalen Kongressen die GFFC hiervon zu unterrichten und das Logo der GFFC und DARCO im berufsrechtlich zulässigen Rahmen zu verwenden
  3. Das Stipendium unterliegt keiner Altersbegrenzung des Stipendiaten.