Nr. 41 - Februar 2021
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte mich nochmals für Ihr Vertrauen bedanken, welches Sie mir mit der Wahl zur Präsidentin der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. entgegengebracht haben.
Ein ereignisreiches Jahr 2020 liegt hinter uns. Die Covid-19-Pandemie konfrontierte uns mit bisher unbekannten organisatorischen Aufgaben. Mit unermüdlichem Engagement des Vorstandes in Zusammenarbeit mit der GFFC Akademie und den Arbeitskreisen der GFFC e.V. konnten wir den ersten Online-Kongress der GFFC aus der „Studiozentrale“ in Unterschleißheim durchführen und haben extrem viel positives Feedback für die Durchführung erhalten. Wir alle vermissen allerdings die persönlichen Gespräche sehr und hoffen 2021 wieder auf eine größere Präsenz unserer Mitglieder und auf eine Präsenzveranstaltung der Industrie.
Die Kongresspräsidenten Stefanie Kriegelstein und Micha Hoyer haben unter dem Motto „Wo geht die Reise hin?“ bereits im letzten Jahr viel Zeit investiert und Ideen umgesetzt. Ich möchte beiden für Ihre Arbeit herzlich danken. Diese Ideen hoffen wir 2021 umsetzen zu können.
Wir blicken auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2020 zurück. Allerdings wird uns die Covid-19-Pandemie auch in diesem Jahr noch begleiten, so dass auch 2021 kurzfristige Anpassungen der Zertifizierungskurse nicht auszuschließen sind.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei Hartmut Stinus als Präsidenten der vergangenen zwei Jahre und bei Guido Köhne, der nach sechs Jahren als Schriftführer, entsprechend der Satzung der GFFC e.V., aus dem Vorstand ausscheidet, für ihr enormes Engagement.
Die Mitgliederversammlung hat uns mit einem Mitgliedervotum von 85% für die Fortführung der Verhandlungen einer Mitgliedschaft in der EFAS beauftragt. Erste Kontakte mit dem neuen EFAS Vorstand sind im Dezember 2020 erfolgt.
Bleiben Sie gesund! Ihre Dr. Anke Röser Präsidentin der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V.
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GFFC AKTIV: AUS VORSTAND UND GREMIEN |
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MITGLIEDERVERSAMMLUNG UND VORSTANDSWAHL |
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Neuer Vorstand
Dr. Anke Röser aus München ist auf der Online-Mitgliederversammlung zur neuen Präsidentin der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. gewählt worden. Die Fachärztin für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rheumaorthopädie ist Nachfolgerin von Dr. Hartmut Stinus. Zum neuen Vizepräsidenten wurde Dr. Matthias Walcher gewählt, Schriftführer ist PD Dr. Kajetan Klos, Schatzmeister Dr. Kaspar Gundlach. Als Kassenprüfer fungieren weiterhin Dr. Arne Nygaard sowie Dr. Stephan von Rüdiger. Die neuen Vorstandsmitglieder nahmen die Wahl an und danken den GFFC-Mitgliedern für das in sie gesetzte Vertrauen für die neue zweijährige Amtszeit.
Aus dem Vorstand
Der Vorstand berichtete über die intensive Vorbereitung des Kongresses in München – bis zuletzt mit dem Versuch der Organisation einer Hybrid-Veranstaltung. Letztendlich musste man doch aufgrund der Situation den Kongress als reines Online-Format abhalten.
In der Mitgliederversammlung stellte Dr. Stinus die Möglichkeit und Vorteile eines Beitritts der GFFC e.V. in die European Foot & Ankle Society (EFAS) zur Diskussion. Der neu gewählte Vorstand will diese Option weiterverfolgen und prüfen.
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NEUES AUS DEM ARBEITSKREIS WISSENSCHAFT |
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Prof. Markus Walther und Dr. Hartmut Stinus
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Nach dem überwältigenden Zuspruch der online Veranstaltungsreihe „GFFC and Friends“ werden wir das Konzept auch 2021 fortführen. Die erste Veranstaltung im neuen Jahr fand am 3. Februar statt, mit dem Thema „Einlagen und Schuhversorgung“. Dr. Stinus stellte die aktuellen Konzepte der Einlagenversorgung vor und was bei der Verordnung beachten werden sollte. Dr. Schraeder berichtete zur Diabetes-adaptierten Fußbettung und Prof. Walther gab einen Überblick über die Möglichkeiten der Schuhzurichtung.
Im März steht die konservative Behandlung von Achillodynie im Fokus. Gerade im Frühjahr sehen wir eine deutliche Zunahme dieser Problematik, wahrscheinlich da die große „Jogging Community“ aus dem Winterschlaf erwacht. Weitere Themen im ersten Halbjahr werden das Management des Pes planovalgus, die operative Versorgung von Ansatztendinose der Achillessehne und Achillessehnenrupturen sowie gelenkerhaltende Strategien beim Hallux rigidus sein.
Zudem werden wir einzelne Veranstaltungen unter dem Label „GFFC and Friends – International“ in englischer Sprache anbieten. Geplant ist, bei diesen Veranstaltungen auch internationale Referenten einzubinden. Gerade in einer Phase, in der das Reisen kaum möglich ist, halten wir es für wichtig, den Austausch auch über Landesgrenzen und Kontinente hinweg zu ermöglichen. Für das erste Halbjahr haben neben vielen Experten aus unserer Fachgesellschaft alle angefragten internationalen Referenten zugesagt. Amol Saxena referiert zum konservativen Management der Achillodynie, Nicola Maffulli wird sein Konzept des Managements von Achillessehnenrupturen vorstellen und Mohamed Moktar (Kairo) aus dem Vorstand der Ägyptischen Gesellschaft für Fuß und Sprunggelenkchirurgie (EGYFAS) berichtet über seine Arbeiten zu den Kalkaneusverlängerungsosteotomien. Die nächsten Termine im Überblick:
3. März 2021: Achillessehne konservativ
- Achilles tendinopathy – conservative strategies and limits (Amol Saxena)
- Wenn Stoßwelle und exzentrische Dehnung nicht geholfen haben - wie mache ich weiter? (Karsten Knobloch)
7. April 2021: GFFC and Friends International – Flat foot worldwide
- Strategies and challenges in lateral column lengthening (Mohamed Moktar, Kairo – EGYFAS)
- Sinus tarsi spacer in adults (Charlotte Hase)
5. Mai 2021: GFFC and Friends International – Achillessehne operativ
- Ansatztendinose und Haglundexostose (Hubert Hörterer)
- Management of acute Achilles tendon rupture (Nicola Maffuli, London)
Jeder, der an Fuß und Sprunggelenk Interesse hat, ist herzlich willkommen! Wir treffen uns an jedem ersten Mittwoch im Monat auf der digitalen Plattform „GoToMeeting“. Die Einladungen für die einzelnen Veranstaltungen werden über den GFFC-Verteiler versandt. Falls Sie noch nicht im Verteiler sind, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle der GFFC e.V. in Verbindung.
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Die Arbeitskreisleiter berichteten über die zu erwartenden oder beschlossenen Änderungen bezüglich DRGs und im EBM. Die zu neuen DRGs, Fallkostenpauschalen und G-AEP-Kriterien auf dem Kongress gehaltenen Vorträge haben wir wie gewohnt wieder auf der Homepage veröffentlicht. Die Inhalte zum EBM mit Fallbeispielen werden gerade bearbeitet und etwas später auf unserer Homepage eingestellt. All dies finden Sie im internen Bereich für GFFC-Mitglieder auf der Website.
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ARBEITSKREIS FORTBILDUNG und WEITERBILDUNG
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Dr. Johannes Beike verlässt den Arbeitskreis, Stefanie Kriegelstein, Paul Simons und Anke Röser werden den Arbeitskreis zukünftig leiten.
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ARBEITSKREIS ÖFFENTLICHKEIT |
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Die neue Homepage der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirugie e.V. fand eine sehr gute Akzeptanz und erzielte schnell die gewohnte Anzahl von Besuchern. Unsere OP-Aufklärungsbögen wurden auf Wunsch und nach Hinweisen einiger Mitglieder überarbeitet und befinden sich momentan in der Testphase. Sie werden rechtzeitig zur nächsten Auflage zur Verfügung stehen. Für die nächste Auflage unserer Patientenbroschüre ist zudem eine Anpassung im Sinne des Corporate Designs in den neuen Farben der Gesellschaft vorgesehen.
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ARBEITSKREIS MINIMALINVASIVE FUSSCHIRURGIE
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Der jährliche MIS-Kurs soll dreitägig bleiben. Es wird überlegt, das Format in einen Einsteiger- und einen Aufbaukurs anzupassen. Der nächste Weltkongress der GREC MIP/MIFAS findet am 1. und 2.10.2021 in Wien statt und wird von Hermann Leidolf und Georg Hochheuser als Kongresspräsidenten organisiert.
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ARBEITSKREIS FÜR TECHNISCHE/KONSERVATIVE THERAPIE UND SPORT
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Die Leitung des Arbeitskreises wurde um Charlotte Hase erweitert. Der Arbeitskreis weist gerne noch einmal auf den 14. Expertenkurs für technische und konservative Therapie und Sport hin, der am 14. und 15. Mai in Geseke im Rittergut Störmede stattfinden wird. Die wissenschaftliche Leitung haben Dr. Dirk Theodor Schraeder und Dr. Andreas Först.
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GFFC-PARTNER: AKTUELLE STIPENDIEN |
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REISE- UND FORSCHUNGSSTIPENDIEN 2021 |
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Der COVID-19-Pandemie geschuldet, wurde 2020 die Vergabe der von der GFFC e.V. zusammen mit ihren Partnern aus der Industrie – DJO Global und Otto Bock – ausgelobten Reisestipendien ausgesetzt. Die Vergabe des im zweijährlichen Turnus ausgelobten Forschungsstipendiums (GFFC zusammen mit dem Partner aus der Industrie – Axomed) ist unabhängig davon erst wieder für 2021 vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/stipendien.html
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RÜCKBLICK: NACHLESE ZUM JAHRESKONGRESS 2020
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Das 28. Internationale Symposium für Fußchirurgie 2020 am 4. und 5. Dezember 2020 musste Pandemie-bedingt als reine Online-Veranstaltung stattfinden – eine große Herausforderung für Organisation, Technik und Referenten. Aber auch ein großer Erfolg: technisch hat (fast) alles reibungslos funktioniert, es gab einen regen Austausch mit den Experten auch in den Chats und eine hohe Teilnehmerzahl über die beiden Veranstaltungstage hinweg. Auch die virtuelle Industrieausstellung wurde gut besucht und genutzt.
Mit insgesamt 519 aktiven Teilnehmern auf der Streaming-Plattform und knapp 70.000 Klicks während der beiden Kongress-Tage können wir eine überaus positive Bilanz ziehen. Die vielfältige Auswahl an Vorträgen, Diskussionen und Erfahrungsberichten machte die Veranstaltung auch in der Online-Variante für die Teilnehmer zu einem der wichtigsten Termine im Jahr.
Wir haben die Erreichbarkeit des Kongress-Portals verlängert. Wenn Sie für den Kongress 2020 angemeldet waren, können Sie die Vorträge des Kongresses noch bis Anfang Juni 2021 in der Mediathek des Kongressportals unter https://www.gffc-jahreskongress2020.de mit Ihren Anmeldedaten abrufen.
Internationale Sitzungen
Prof. Markus Walther und Dr. Hartmut Stinus
Ein Highlight des GFFC-Jahreskongresses waren die beiden internationalen Sitzungen. Die Themenblöcke umfassten „Operative techniques in foot and ankle surgery“ und „Management of ankle osteoarthritis“. Kollegen aus den USA, der Schweiz und Deutschland waren live zugeschaltet bzw. im Studio präsent. Vielen Dank an Dr. Walcher aus Würzburg, der sich maßgeblich um die Organisation gekümmert hat. Die Realisierung einer virtuellen internationalen Sitzung hat es ermöglicht, Experten aus verschiedenen Regionen der Welt zusammenzubringen, wie es als Präsenzveranstaltung kaum zu realisieren gewesen wäre. Die hohe Anzahl an Teilnehmern – auch zu später Stunde am Freitagabend - hat uns darin bestätigt, auch beim Jahreskongress 2021 wieder ein ähnliches virtuelles internationales Projekt in Angriff zu nehmen.
Online-Kongress: Hinter den Kulissen
Damit der Kongress so reibungslos funktionieren konnte, wurde das Team der GFFC e.V. und der GFFC Akademie von vielen tatkräftigen Helfern unterstützt. Hier einige Einblicke aus der Technik und von den Mitwirkenden und Referenten:
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Der nächste Jahreskongress findet vom 3. bis 4. Dezember 2021 in München statt, dann unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Stefanie Kriegelstein (Ansbach) und Dr. Micha Hoyer (Stuttgart).
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AUSBLICK: AKTUELLES ZU KOMMENDEN GFFC-VERANSTALTUNGEN |
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Die COVID-19-Pandemie hat auch die GFFC in Atem gehalten. Vieles war neu- oder umzuorganisieren. Kurse mussten abgesagt oder deren Regularien angepasst werden. Auch das Jahr 2021 hat diesen Trend leider fortgesetzt. Den augenblicklichen Stand der Planung und eventuell notwendige Terminverschiebungen können Sie auf der Homepage der GFFC Akademie GmbH abrufen.
Aktuelle Informationen zu den Kursen sowie ggf. Alternativ-Termine für ausgefallene Kurse werden hier veröffentlicht und die Teilnehmer per E-Mail informiert. Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Zertifizierungskursen der GFFC sowie auch zu den Kursen unter dem Patronat der GFFC e.V. finden Sie auf der Homepage. Hier können Sie sich auch online anmelden.
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EINBLICK: NEUES VOM GESETZGEBER
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Bericht von Andrea Mangold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Keine Leistungen der GKV ohne elektronische Gesundheitskarte BSG vom 20.01.2021 (B 1 KR 7/20 R) - noch nicht veröffentlicht Gesetzlich krankenversicherte Patienten können von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis verlangen. Die Kläger sind gesetzlich krankenversichert und hatten behauptet, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dahinterstehende Telematikinfrastruktur (TI) würden Sicherheitsmängel aufweisen. Insbesondere seien sensible Daten nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt.
Das BSG hat diese Klage abgewiesen. Um Leistungen der GKV in Anspruch nehmen zu können, müssen gesetzliche Krankenversicherte ihre Berechtigung grundsätzlich durch Vorlage der eGK nachweisen. Die eGK ist mit einem Lichtbild und einem Chip versehen. Der Chip enthält Versichertendaten, die bei Arztbesuchen online über die TI mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Daten abgeglichen und ggf. aktualisiert werden. Die eGK dient zudem auch als eine Art „Schlüssel“ für die Authentifizierung beim Zugang zur TI, etwa zur elektronischen Patientenakte.
Nach Ansicht des BSG stehen die Vorschriften über die eGK mit den Vorgaben der DSGVO im Einklang. Durch den Einsatz der eGK und die dort gespeicherten Versichertendaten soll ein Missbrauch von Sozialleistungen verhindert und die Abrechnung ärztlicher Leistungen erleichtert werden. Die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung der eGK verletzten weder die Grundrechte des Grundgesetzes noch die der Europäischen Grundrechtecharta.
Ambulantes Operieren ohne Genehmigung – Honorarrückforderung der KV hat Bestand LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.08.2020 (L 11 KA 60/19 ER) Existieren Vereinbarungen nach § 135 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB V zur Qualitätssicherung der Ausführung und Abrechnung von Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung, dann müssen sämtliche erforderlichen Genehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen. Insbesondere sind Ausführung und Abrechnung ambulanter Operationsleistungen gemäß §§ 115b, 135 Abs. 2 SGB V nach der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nur mit der für einen konkreten Ort erteilten KV-Genehmigung zulässig.
Liegt eine erforderliche Genehmigung nicht vor oder führt ein Vertragsarzt ambulante Operationen außerhalb seiner eigenen, von der Genehmigung erfassten Praxisräume durch, darf eine sachlich-rechnerische Richtigstellung der gesamten im Zusammenhang mit den ausgeführten Operationen stehenden Honoraranforderungen erfolgen.
Praxistipp: Die Qualitätssicherung hat in den letzten Jahren laufend an Bedeutung gewonnen. Im Zusammenhang damit ist bei Erwerb einer Praxis neben den zulassungsrechtlichen Anträgen immer auch an die rechtzeitige Beantragung etwaiger Abrechnungsgenehmigungen zu denken.
Funktion der Abrechnungssammelerklärung LSG Baden-Württemberg vom 28.10.2020 (L 5 KA 2789/17) Der Sammelerklärung kommt eine sehr große Bedeutung bei der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen zu. Früher, bis zur Etablierung der Krankenversichertenkarte und moderner Praxisverwaltungssysteme, war es üblich, dass der Vertragsarzt zu jedem behandelten Versicherten einen eigenen Abrechnungsschein angelegt und für die Abrechnung gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung verwendet hat. Neben der Abrechnung sicherte der Vertragsarzt damit auch zu, dass er die abgerechneten Leistungen jeweils auch erbracht hatte (sog. Garantiefunktion). An die Stelle dieser einzelnen Abrechnungsscheine ist zunächst die Gesamtabrechnung über Datenträger getreten. Mittlerweile ist die gemäß § 295 Abs. 4 SGB V erlassene Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung maßgeblich. Um die vorgenannte Garantiefunktion bei der Gesamtabrechnung eines Vertragsarztes zu übernehmen, wurde die sog. Sammelerklärung eingeführt. Der Vertragsarzt bestätigt mit seiner Unterschrift der Sammelerklärung, dass er die abgerechneten Leistungen persönlich erbracht hat und, dass die Abrechnung sachlich richtig ist, § 45 Abs. 1 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä). § 35 Abs. 2 S. 3 BMV-Ä sieht hinsichtlich der Sammelerklärung vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung deren Wortlaut festlegen darf. Diese Festlegung des Wortlautes der Abrechnungssammelerklärung hat nach der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg normativen Charakter.
Die Festlegung, dass die Abrechnungssammelerklärung durch alle Mitglieder einer Berufsausübungsgemeinschaft sowie im Falle eines MVZ durch den Vertretungsberechtigten und den ärztlichen Leiter eines MVZ zu erfolgen hat, ist nicht zu beanstanden. Eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft bestehend aus mehreren MVZ wird hierdurch nicht in ihren Rechten verletzt.
Aktuelles:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verlängert die Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen bis 31.03.2021 – Beschluss des GBA vom 21.01.2021: Angesichts des anhaltenden dynamischen Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie hat der G-BA die geltenden Corona-Sonderregelungen für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert. Ziel ist dabei, direkte Arzt-Patienten-Kontakte möglichst gering zu halten. Nach den Gründen des Beschlusses soll dadurch zusätzlich der Gefahr vorgebeugt werden, dass hochansteckende Mutationen des SARS-CoV2-Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedrohen. Die Regelungen betreffen insbesondere die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese, verlängerte Vorlagefristen für Verordnungen sowie verschiedene Erleichterung bei Verordnungsvorgaben. Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.
Schutzschirm: Das Hilfspaket der Bundesregierung, nach dem Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit coronabedingten Umsatzeinbußen an niedergelassene Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten erfolg(t)en, war bis zum 31.12.2021 befristet. Eine Verlängerung ist (noch) nicht beschlossen.
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Information der Geschäftsstelle
Bitte beachten Sie, dass Anträge, Änderungsmeldungen sowie Bestellungen nur noch berücksichtigt bzw. bearbeitet werden können, wenn Sie dazu die auf der Homepage der GFFC e.V. Homepage hinterlegten Dokumente nutzen. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/service/downloads.html
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IMPRESSUM
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