Nr. 40 - November 2020 |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein sehr intensives Jahr geht langsam in die Endphase und unser Jahreskongress steht vor der Tür. Dies hat uns aufgrund der Covid-19-Pandemie den ganzen Sommer und Herbst äußerst gefordert. Frühzeitig haben wir die Weichen gestellt, den Kongress auch online durchführen zu können und haben sehr intensiv an einer Lösung gearbeitet, nach den gesetzlichen Regelungen unsere Jahrestagung auch „physisch“ in München durchzuführen.
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung mussten wir das Format des GFFC-Jahreskongresses der veränderten Situation wie folgt anpassen: Es wird keine Präsenzveranstaltung geben, das gesamte Vortragsgeschehen wird als Live-Streaming übertragen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, von zu Hause oder unterwegs am Online-Kongress teilzunehmen (inklusive Chat-Funktion für Ihre Fragen). Unsere Industriepartner präsentieren sich in einer virtuellen Industrieausstellung. Das ursprünglich vorgesehene Programm unserer Kongresspräsidenten*innen Stephanie Kriegelstein und Micha Hoyer haben wir auf 2021 verschoben.
Seit dem Sommer führen wir am erstem Mittwoch im Monat nun Online-Fortbildungen mit sensationeller Beteiligung durch - vielen Dank an Markus Walther und die Sponsoren my medibook, Axomed und Darco !
Viele Teilnehmer der Grund- und Aufbaukurse wünschten sich ein Script - dieses ist nun fertiggestellt und beim wissenschaftlichen Cuvillier Verlag erschienen und dort oder bei der GFFC Akademie erhältlich.
Positiv zu vermelden ist auch, dass nahezu alle Kurse im Herbst durchgeführt werden konnten - wenn auch mit durch die Hygienrichtlinien verringerter Teilnehmerzahl. Vielen Dank an alle auch für das konsequente Einhalten der Hygienrichtlinien.
Auch wenn wir uns in diesem Jahr nicht „live“ in München treffen können, freue ich mich, Sie virtuell zum Kongress begrüßen zu dürfen. Neben einem Update zur Fußchirurgie konnten wir für zwei englischsprachige Sitzungen hervorragende internationale Referenten gewinnen, wie Sie im Programm sehen können.
Bleibt mir noch allen viel Gesundheit zu wünschen,
Ihr Dr. Hartmut Stinus Präsident der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V.
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GFFC AKTIV: AUS VORSTAND UND GREMIEN |
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NEUES AUS DEM ARBEITSKREIS WISSENSCHAFT |
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Prof. Markus Walther und Dr. Hartmut Stinus
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Das Online-Format „GFFC and Friends“ hat sich als neues Format etabliert, was die Teilnehmerzahlen eindrucksvoll belegen. Bis zu 150 ÄrztInnen, PhysiotherapeutInnen, OrthopädietechnikerInnen, OrthopädieschuhtechnikerInnen und PodologInnen sind bei den Veranstaltungen dabei gewesen. Dabei wird auch die Möglichkeit, nach den Vorträgen in direkter „Face-to-Face“ Kommunikation und auch über die Chat-Funktion zu diskutieren, intensiv genutzt.
Inzwischen ist die Veranstaltung auch von der Ärztekammer als Fortbildung anerkannt, es wird pro Abend jeweils ein Fortbildungspunkt vergeben. Die Teilnehmer werden direkt der Ärztekammer gemeldet, soweit diese ihre Fortbildungsnummer (EFN) beim Login zur Verfügung stellen.
Es ist geplant, das Format auch 2021 fortzuführen. Die Zeit – jeweils am 1. Mittwoch im Montag um 21 Uhr - hat sich bewährt. Im Dezember und Januar geht „GFFC and Friends“ in die Winterpause. Die nächste Veranstaltung wird am ersten Mittwoch im Februar sein. Sie werden über den GFFC-Verteiler informiert.
Die Themen für 2021 werden bis zum Jahresende festgelegt. Geplant sind Bildgebung, Komplikationsmanagement, Kleinzehenkorrekturen, Arthrodesen u.v.m.. Aktuell nimmt die Planung des Jahreskongresses sehr viel Zeit in Anspruch – mit nahezu täglich geänderten Rahmenbedingungen der Politik. Unverändert ist die Corona-Ampel in München „dunkelrot“, was die Notwendigkeit digitaler Konzepte noch einmal unterstreicht.
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NEUES AUS DEM ARBEITSKREIS MIS |
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Dr. Hermann Leidolf
Im September konnten wir trotz widriger Umstände einen MIS-Kurs in Augsburg abhalten. Aufgrund der derzeitigen Situation mussten wir den ersten Welt-MIS-Kongress nächstes Jahr in Wien verschieben – der neue Termin ist aktuell für den 1. und 2. Oktober 2021 vorgesehen (Tagungsort Hofburg Wien). Alle GFFC-Mitglieder sind herzlich eingeladen, den Kongress aktiv mitzugestalten, weitere Informationen folgen in den nächsten Newslettern.
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GFFC-PARTNER: AKTUELLE STIPENDIEN |
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REISE- UND FORSCHUNGSSTIPENDIEN 2020 |
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Der COVID-19-Pandemie geschuldet wird in diesem Jahr die Vergabe der von der GFFC zusammen mit ihren Partnern aus der Industrie –DJO Global und OttoBock – ausgelobten Reisestipendien ausgesetzt. Die Vergabe des im zweijährlichen Turnus ausgelobten Forschungsstipendiums (GFFC zusammen mit dem Partner aus der Industrie – Axomed) ist unabhängig davon erst wieder für 2021 vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/stipendien.html
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Aufgrund der Pandemie-Entwicklung und der Vorgaben mussten wir das Format des GFFC-Jahreskongresses der veränderten Situation wie folgt anpassen:
- Es wird keine Präsenzveranstaltung am 4. und 5. Dezember 2020 geben, das gesamte Vortragsgeschehen wird als Live-Streaming übertragen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit von zu Hause oder unterwegs am Online-Kongress teilzunehmen (inkl. Chat-Funktion für Ihre Fragen). Das Programm und die Anmeldeinformationen finden Sie hier.
- Dazu präsentieren sich die Industriepartner in einer virtuellen Industrieausstellung.
- Der Fokus-Tag Fachkunde DVT am 03.12.2020 ist vor Ort im Hotel Infinity geplant. Sollte die Pandemie-Entwicklung dies nicht zulassen, kann der Kurs, in Abstimmung mit der Bayerischen Landesärztekammer, ggf. online durchgeführt werden.
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AUSBLICK: AKTUELLES ZU KOMMENDEN GFFC-VERANSTALTUNGEN |
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Jutta Maushard für die GFFC Akademie GmbH
Das erste Jahr GFFC Akademie GmbH … war nicht ganz so, wie wir uns das am Anfang des Jahres vorgestellt hatten. Sehr enthusiastisch sind wir in die ersten Kurse des Jahres gestartet, mit einer eigenen Webseite und neuen Farben. Nur um dann Ende März durch die Corona-Pandemie und den ersten Lockdown ausgebremst zu werden. Im Verlauf des Jahres mussten wir ungefähr die Hälfte aller Kurse absagen, vor allem die Kurse am Präparat, in den verschiedenen Anatomien deutschlandweit, konnten zum Großteil nicht stattfinden. Hierdurch wurden die Kursanten in ihrem Bemühen sich zu zertifizieren teilweise gehindert.
Pause mit Abstand beim Göttinger Basiskurs im Oktober 2020
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Corona-konformes Setup beim Wiener Basiskurs im Juli 2020
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Hierzu möchten wir Sie darüber informieren, dass infolge der Kursausfälle der erweiterte Vorstand der GFFC e.V. einer befristeten Änderung der Kursreihenfolge für den Basis-, Aufbau- und Master-Kurs, zur Erlangung des Basiszertifikates der GFFC e.V., für das gesamte Jahr 2021 zugestimmt hat. Dies bedeutet, dass ausnahmsweise der Aufbau-Kurs vor dem Basis-Kurs und der Master-Kurs vor dem Aufbau-Kurs belegt werden kann. Es liegt im Ermessen jedes Teilnehmers selbst zu entscheiden, inwieweit der jeweilige Wissensstand dies zulässt. Nach wie vor können nur zwei Kurse pro Jahr für das Basiszertifikat angerechnet werden.
Für alle Teilnehmer der Basiskurse ab 2021 beinhaltet die Seminargebühr das neue kursbegleitende Skript für den Basis- und Aufbaukurs. Dieses erhalten alle Teilnehmer mit Ihren Kursunterlagen vor Ort. Das Online-Kursbuch my medibook (mit OP-Techniken, Videos und Downloads) kann ergänzend dazu bei der Kursanmeldung bestellt werden und behandelt inhaltlich alle Themen der Fußchirurgie inklusive komplexere Eingriffe.
Zur Zeit laufen die Vorbereitung für den GFFC Jahreskongress auf Hochtouren, der in diesem Jahr zum ersten Mal als reiner Online-Kongress stattfindet. Sie sind noch nicht angemeldet? Klicken Sie einfach auf das Bild und Sie gelangen zur Informations- und Anmeldeseite. Dort finden Sie auch das komplette Programm mit vielen hochkarätigen Referenten.
Aktuelle Informationen zu den Kursen sowie ggf. Alternativ-Termine für ausgefallene Kurse werden hier veröffentlicht und die Teilnehmer per E-Mail informiert.
Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Zertifizierungskursen der GFFC sowie auch zu den Kursen unter dem Patronat der GFFC e.V. finden Sie auf der Homepage. Hier können Sie sich auch online anmelden. Über die direkte Verlinkung mit der GFFC Akademie können Sie sich hier für die Zertifizierungskurse anmelden.
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Bitte beachten Sie, dass Anträge, Änderungsmeldungen sowie Bestellungen nur noch berücksichtigt bzw. bearbeitet werden können, wenn Sie dazu die auf der GFFC Homepage hinterlegten Dokumente nutzen.
Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/service/downloads.html
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EINBLICK: NEUES VOM GESETZGEBER
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Andrea Mangold
Die Gesetzesentwürfe strömen aktuell geradezu aus dem Bundesgesundheits-ministerium. Die allgemeine, pandemiebedingte Zersplitterung der Rechtslage, die zunehmend in die allgemeine Kritik gerät, ist gerade den Operateuren im Zusammenhang mit Hygienevorgaben seit Jahren vertraut: So wurde es für den Hygienebereich im Zusammenhang mit der Zunahme nosokomialer Infektionen bis 2008 erforderlich, eine Harmonisierung der Regelungen der einzelnen Bundesländer vorzunehmen. Entsprechend wurde das Infektionsschutzgesetz seinerzeit geändert und machte in seinem § 23 Absatz 5 einheitliche Vorgaben für die Medizin-Hygiene-Verordnungen auf Länderebene. Um schnelle Reaktionen eines fachkundigen Gremiums zu ermöglichen, verlagerte der Gesetzgeber seinerzeit gleichzeitig viele Kompetenzen im Hygienebereich auf das Robert-Koch-Institut und die dort angesiedelten Kommissionen für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART).
Ähnlich stellt sich die aktuelle Rechtslage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dar. Das Infektionsschutzgesetz macht allgemeine Vorgaben und ermächtigt insbesondere in § 28 Behörden zu weitreichenden Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. An dieser Stelle wird nun eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes diskutiert, allgemeine Vorgaben vorzusehen, die die Länder in ihren Rechtsverordnungen im Zusammenhang mit Pandemiesituationen zu beachten haben.
Neben den pandemiebedingten Gesetzgebungsvorhaben und Verordnungen gibt es weitere konkrete Gesetzesentwürfe:
Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) – Referenzenentwurf vom 23.10.2020 – noch nicht ressortabgestimmt
Ziel dieses Entwurfes ist die Sicherstellung einer flächendecken und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten/innen. Gleichzeitig nimmt der Gesetzgeber stärker den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft in den Fokus. So soll beispielsweise im ambulanten Sektor ein Überweisungsvorbehalt in § 75 SGB V eingeführt werden, nach dem Versicherte für die Vermittlung von Behandlungsterminen bei einem Facharzt (mit Ausnahme von Behandlungsterminen bei einem Augenarzt oder einem Frauenarzt sowie der Fälle, in denen bei einer zuvor erfolgten Inanspruchnahme eines Krankenhauses zur ambulanten Notfallbehandlung das Ersteinschätzungsverfahren keinen sofortigen Behandlungsbedarf ergeben hat sowie in Akutfällen) einer Überweisung bedürfen. Für Vertragsärzte soll eine gesonderte Verpflichtung als neuer § 95e in das SGB V aufgenommen werden, nach der diese sich mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro für Personen und Sachschäden für jeden Versicherungsfall, mindestens das Dreifache dieses Betrages pro Jahr versichern müssen. Eine derartige Versicherung ist mit dem Zulassungsantrag nachzuweisen.
Die nach § 137j SGB V für jeden Standort eines Krankenhauses ermittelten Pflegepersonalquotienten, die das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zum Pflegeaufwand aufzeigen, sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers künftig veröffentlicht werden, damit transparent wird, ob eine Klinik gemessen an ihrem Pflegeaufwand viel oder wenig Personal einsetzt.
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NEUES AUS DER RECHTSPRECHUNG
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OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2020 – 7 U 10/19 – Information eines Patienten über erhobene Befunde durch mitbehandelnden Arzt
Verfahrensgegenständlich war die Übermittlung eines pathologischen Befundes durch einen Facharzt an den Hausarzt, damit dieser dann die Weiterbehandlung durch Kontrolluntersuchungen vornimmt. Der Patient war über den Befund sowie die Tatsache, dass dieser binnen einer Woche an den Hausarzt per Arztbrief übermittelt werden sollte, informiert. Es lag kein Befund vor, der eine unmittelbare Weiterbehandlung erforderlich machte. Vielmehr war (lediglich) eine Kontrolluntersuchung in einem bestimmten Zeitintervall ausreichend. Für diese Konstellation hat das OLG entschieden, dass die postalische Übermittlung eines Arztbriefes ein gängiges Mittel zur Aufrechterhaltung des Informationsflusses darstellt. Es ist nicht zumutbar, sich bei jedem Arztbrief zu vergewissern, dass dieser ankommt. Anders verhält es sich nur, wenn aus früheren Fällen Probleme bei der Zustellung bekannt sind oder wenn ein hochpathologischer Befund mitzuteilen ist, der weitere zeitliche Behandlungsschritte erforderlich macht. Eine Haftung des Facharztes wegen nicht rechtzeitiger Meldung zum Krebsregister wurde abgelehnt, da der Zweck des Krebsregisters darin besteht, eine für wissenschaftliche Krebsforschung benötigte Datenbasis zu schaffen, nicht in einer therapeutischen Behandlungsoptimierung.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.08.2019 – 13 U 1305/19 – ordentliche Kündigung eines Belegarztvertrages Leitsätze:
- Kann ein Belegarztvertrag mit seinen Bestimmungen ordentlich und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, ist die Angabe eines möglicherweise unzutreffenden Kündigungsgrundes für die Wirksamkeit der Kündigung unschädlich. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ermöglicht grundsätzlich, ein Dauerschuldverhältnis unabhängig von der Qualität der dahinterstehenden Gründe zu beenden. Parteien, die nicht mehr „miteinander reden können“, können ihre Bindung durch ordentliche Kündigung beenden, ohne sich um die Bewertung von Gründen streiten zu müssen.
- Die vereinbarte Kündigungsfrist eines Belegarztvertrages von sechs Monaten begegnet keine rechtlichen Bedenken.
Ein Belegarztvertrag ist ein Dauervertrag „sui generis“, der Elemente des Leih-/Miet-, des Gesellschafts- und des Dienstvertragsrechtes enthält. Eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von sechs Monaten ist rechtswirksam und angemessen. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften greifen nicht.
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Wir freuen uns über Ihre Informationen, Anregungen oder Leserbriefe zu GFFC Aktuell per Mail an k.weissner@gmx.de. Der nächste GFFC Newsletter erscheint im ANFANG 2021.
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GFFC Aktuell erscheint alle drei bis vier Monate. Sie können alle Newsletter auch auf den Seiten der GFFC im Newsletter-Archiv online lesen.
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IMPRESSUM
Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e. V. (GFFC) Gewerbegebiet 18 82399 Raisting
Telefon (0 88 07) 94 92 44 Fax (0 88 07) 94 92 45 service@gffc.de www.gffc.de
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