GFFC Aktuell Nr. 38, Januar 2020
Inhalt
Editorial
GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Ausblick: Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Einblick: Neues aus der Rechtsprechung
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vorstand der GFFC e.V. wünscht Ihnen mit dem ersten Newsletter des Jahres einen guten Start in ein erfolgreiches und gesundes 2020. Ein arbeitsintensives und sehr erfolgreiches Jahr fand mit dem Jahreskongress in München seinen Höhepunkt. Mit insgesamt fast 600 Teilnehmern war der Kongress wieder sehr gut besucht. Großer Dank gilt hier den Kongresspräsidenten Charlotte Hase und Timo Beil für das großartige Programm - und nicht zu vergessen Markus Walther für die Organisation des internationalen Parts und unserem Hauptsponsor DARCO.
Die Umgestaltung der GFFC in einen gemeinnützigen Verein mit neugestalteter Satzung wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen und bedarf nun noch der Genehmigung des Finanzamtes. Der wirtschaftliche Part der GFFC, also Fortbildungskurse, Kongressorganisation etc. konnte in die GFFC Akademie, die inzwischen im Registergericht eingetragen ist, ausgelagert werden. Insofern konnte das Votum der Mitgliederversammlung 2018 durch den Vorstand erfolgreich umgesetzt werden.
So wollen wir uns im Jahr 2020 nun insbesondere der Fortbildung und Fortentwicklung fachlicher Belange widmen. Wir haben mit der Firma Heartbeat eine Vereinbarung geschlossen, die unseren Mitgliedern erlaubt, die Behandlungs- und Ergebnisqualität IT-basiert zu überprüfen. Langfristig kann so hoffentlich dargestellt werden, wie gut die Ergebnisqualität unserer zertifizierten Mitglieder ist. Möglichkeiten hieraus sind nicht nur die wissenschaftliche Aufarbeitung, sondern auch die Möglichkeit in Verhandlungen spezieller Strukturverträge „einzusteigen“, um nur ein Beispiel zu nennen. Wir werden Sie hierzu in einem gesonderten Schreiben zeitnah umfassend informieren.
Weiterhin haben wir - wie von den Mitgliedern gewünscht - einen Schreiben an das Gesundheitsministerium geschickt, in dem wir auch die Schwachstellen betreffend des Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts formuliert haben.
Ich freue mich mit dem gesamten Vorstand auch im Jahr 2020 auf viele gemeinsame Treffen, Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und gute Gespräche.
Ihr Dr. Hartmut Stinus Präsident der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V.
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GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
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Mitgliederversammlung und Vorstandswahl
Aus dem Vorstand
Aus der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. (GFFC) werden zwei Gesellschaften: die GFFC als gemeinnütziger Verein und die GFFC Akademie GmbH, über die der wirtschaftliche Teil abgewickelt wird. In der Mitgliederversammlung stellte der Vorstand eingehend dar, wie die Überführung der GFFC in den gemeinnützigen Verein abgelaufen ist sowie die GFFC Akademie als GmbH gegründet wurde. In diesem Zuge musste auch die Vereinssatzung angepasst werden – dieser Neufassung stimmten die Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung zu. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, wird es Anfang des Jahres 2020 jeweils eine Website für den Verein und eine Website für die neue Akademie geben. Für die Mitglieder ändert sich durch die Zweiteilung nichts, das Ziel der GFFC ist weiterhin die Förderung der Fußchirurgie.
Zudem ist der Vorstand erneut in Gesprächen mit der D.A.F. In diesem Zusammenhang bedankt sich der gesamte Vorstand für das ausgesprochene Vertrauen.
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Neues aus dem Arbeitskreis Berufspolitik
Im Rahmen des Jahreskongresses der GFFC in Unterschleißheim vom 05. bis 7.12.2019 wurde eine sehr interessante Kooperation der GFFC mit der Gesetzlichen Unfallversicherung vereinbart. Herr Ralf Rensinghoff von der DGUV sprach am Pre-Day des Arbeitskreises Konservative und Technische Orthopädie zum Thema „Hilfsmittelversorgung postoperativ aus Sicht der Unfallversicherung“. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der erhebliche Bedarf der Berufsgenossenschaften an kompetenten Beratungsteams bei der Versorgung der BG-Patienten mit Hilfsmitteln und orthopädischem Schuhwerk thematisiert.
Nach einem ersten Sondierungsgespräch wird nun eine Arbeitsgruppe mit Menka Frieling, Thorsten Randt, Theo Schräder und Andreas Först ein Curriculum zum Erwerb dieser Fachkompetenz erarbeiten.
Geplant ist, dieses Curriculum zunächst in enger Abstimmung mit der DGUV fortzuentwickeln. Ziel ist, diese Fortbildungseinheit in den Fortbildungskatalog der DGUV (BG Landesverband) für D-Ärzte als Reha-Management-Baustein zu integrieren. Die GFFC strebt außerdem an, dass auch Nicht-D-Ärzte aber GFFC-Mitglieder mit Experten-Zertifikat diese Weiterbildung erlangen können, um dann später zur Schuh- Versorgung Unfallverletzter auch außerhalb eines D-Arzt Vertrages von den BGen auf Antrag akkreditiert werden zu können.
Die geplanten Ausbildungseinheiten sollen ab 2020 jeweils im Rahmen bereits festgelegter Kurse angeboten werden. Weitere Details werden über die Website der GFFC sowie im Newsletter veröffentlicht.
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Neues aus dem Arbeitskreis Trauma Dr. Thorsten Randt
Im Rahmen des Jahreskongresses der GFFC in Unterschleißheim vom 5. bis 7. Dezember 2019 hat der Arbeitskreis Trauma einige Projekte vorgestellt, die im Jahr 2020 realisiert werden sollen. Zunächst einmal ist es Thomas Mückley gelungen, den ehemals von der AIOD (jetzt OTC) ausgerichteten Kurs „Fuß Trauma“ in Lübeck in das Kurssystem der GFFC als zweiten Trauma-Kurs überzuleiten, zusätzlich zu dem bisherigen Aachener Kurs. Dies entspricht dem Wunsch und der steigenden Nachfrage unserer Mitglieder nach Hands-on Kursen zur modernen Trauma-Versorgung von Verletzungen des Fußes und des Sprunggelenkes. Möglicherweise wird ein Kurs in einem Standort in Jena oder Leipzig angeboten werden können.
Darüber hinaus freuen wir uns, dass Matthias Knobe als frischgewählter Chefarzt des Kantonsspitals Luzern Ende Juni einen Trauma-Kurs in der Schweiz anbieten möchte. Dies entspricht der Zielsetzung der GFFC, unsere internationalen Verflechtungen auszubauen. Die Organisation ist aus rechtlichen und steuerlichen Gründen zugegebenermaßen nicht ganz einfach. Aber der AK Trauma sowie der Vorstand und unsere Akademie-Geschäftsführerin Jutta Maushard werden alles daransetzen, dass dieser Kurs ab 2020 angeboten werden kann.
Die Sitzung zur Versorgung des verletzten Fußes dieses Jahr auf dem Münchener Symposium zeigte bei hoher Teilnehmerzahl einmal mehr, dass die Unfallchirurgie aktuelles Thema bleibt und neue Verfahren (MIS, Alterstraumatologie) in Reaktion auf neue Herausforderungen eine spannende Zukunft in der Traumatologie des Fußes erwarten lassen.
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Neues aus dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit Dr. Stephan von Rüdiger
Der geplante Start unserer beiden neuen Websites für den GFFC e.V. und für die GFFC Akademie GmbH, der für Anfang Januar 2020 geplant war, verschiebt sich leider etwas. Wir bitten noch um etwas Geduld.
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GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Reise- und Forschungsstipendien 2019
Im Rahmen der 27. Jahrestagung der GFFC in Unterschleißheim wurden auch die Gewinner der Reisestipendien bekannt gegeben.
Das von der Firma DJO Global gestiftete Reisestipendium in Höhe von 5.000 Euro geht an Dr. Alexander Novo de Oliviera (Hamburg) , der das Stipendium zum einen zu Hospitationen bei Prof. Lew Schon in Baltimore und Herrn Dr. Alexej Barg / Prof. Charles Saltzman in Salt Lake City in den USA, zum anderen bei Frau Dr. Anke Röser und Herrn Prof. Markus Walther in München nutzen möchte.
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Alexander Novo de Oliveira erhielt das DJO-Stipendium |
Das von der Firma Otto Bock gestiftete Reisestipendium in Höhe von 3.000 Euro geht an Dr. Jan Meester (Flein), der durch Hospitationen bei Dr. Joel Vernois in Sussex, England und bei Dr. Mariano de Prado in Murcia, Spanien sowie bei Prof. Markus Walther in der Schön Klinik München Harlaching mehr zur minimal-invasiven Fußchirurgie erfahren möchte.
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Jan Meester freute sich über Otto Bock Reisestipendium |
Für das mit 10.000 Euro dotierted Axomed–Forschungsstipendien gingen viele Bewerbungen ein, dabei stachen zwei Arbeiten besonders heraus, die sich 2019 das Stipendium teilen: Zum einen die Forschungsgruppe um PD Dr. Sebastian Baumbach von der LMU München sowie die Arbeitsgruppe um Dr. Dominik Vogt von der Uniklinik Lübeck.
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Dr. Baumbach, einer der Preisträger des Axomed-Forschungsstipendiums |
Die diesjährigen Stipendiaten werden bei der nächsten GFFC-Jahrestagung im Dezember 2020 von ihren Aktivitäten berichten.
Auch im kommenden Jahr vergibt die GFFC zusammen mit ihren Partnern aus der Industrie – namentlich die Unternehmen DJO Global, Otto Bock und Axomed – Reise- und Forschungsstipendien. Um zukünftig die z.T. aufwendigen Forschungsprojekte und den damit verbundenen Kostenaufwand besser unterstützen zu können, wird das Forschungsstipendium im zweijährlichen Turnus mit einer Summe von 10.000 Euro ausgelobt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/stipendien.html
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Berichte der Stipendiaten 2018
Dr. Lukas Fraißler (Schladming) berichtete von seiner Reise, die er mit Hilfe des DJO-Stipendiums umsetzen konnte – er ist für drei Wochen in die USA gereist und konnte dort unter anderem Erfahrungen bei GFFC-Ehrenmitglied Prof. Lew Schon in Baltimore sammeln. Zudem konnte er in New York im Hospital for Special Surgery (HSS) unter anderem bei Dr. O`Malley, Dr. Ellis, Dr. Demetracopoulos sowie Dr. Holland Johnson hospitieren.
Das von der Firma Otto Bock gestiftete Reisestipendium führte Dr. Stefan Keller (Freiburg) nach München zu Prof. Walther, wo er sein Wissen im Bereich MIS vertiefen konnte. Krankheitsbedingt musste Dr. Keller weitere Stationen in Amsterdam und London absagen, wird diese Reisepunkte aber 2020 nachholen.
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Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Nachlese zum Jahreskongress 2019
Der Jahreskongress der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie (GFFC e.V.) fand vom 5. bis 7. Dezember statt – dabei war das Motto „über den Tellerrand“ sowohl fachlich als auch geographisch ausgelegt: Erstmals wurden über beide Kongresstage internationale Sitzungen angeboten, die sehr gut angenommen wurden. Zudem waren erneut gezielt Berufsgruppen aus angrenzenden Gebieten und medizinischen Fachbereichen eingeladen. Auch in diesem Jahr gab es einen Themenblock zur minimal-invasiven Fußchirurgie, und auch die Kinderorthopädie war mit dem komplexen Thema Kinderneuroorthopädie vertreten. Diverse Workshops und eine umfangreiche Industrieausstellung rundeten das Programm ab.
Zudem fanden in diesem Jahr zwei Pre-Days am Donnerstag, den 5. Dezember 2019, statt. Eine Veranstaltung wurde vom Arbeitskreis „Technische/konservative Therapie und Sport“ unter Leitung von Dr. Schraeder und Dr. Först organisiert, der zweite, internationale Pre-Day in englischer Sprache wurde von Prof. Walther sowie Dr. Saxena geleitet.
Rund 600 Teilnehmer und 80 Referenten sowie zahlreiche Vertreter der Industrie konnte die GFFC zu ihrem diesjährigen Jahrestreffen in München begrüßen. Die vielfältige Auswahl an praxisnahen Vorträgen, Diskussionen und Erfahrungsberichten machte die Veranstaltung für die Teilnehmer zu einem der wichtigsten Termine im Jahr.
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Hauptsitzung Jahreskongress
Die Sitzung zum Hauptthema am ersten Kongresstag unter der Leitung der Kongresspräsidenten Dr. Charlotte Hase (Ettenheim) und Prof. Timo Beil (Hamburg) stand unter dem Motto „Behandlungsrealitäten in der Fußchirurgie“.
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Die Kongresspräsidenten Prof. Beil und Dr. Hase |
Dr. Gerald Engels (Köln) sprach in seinem Vortrag über das Entitätenkonzept beim diabetischen Fuß.
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Dr. Engels |
In einem weiteren Vortrag beleuchtete Prof. Markus Walther (München) die Nachbehandlungsrealitäten in der minimalinvasiven Fußchirurgie.
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Prof. Walther |
Dr. Christopher Spering (Göttingen) befasste sich in seinem Vortrag mit Verletzungen des oberen Sprunggelenks.
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Dr. Spering |
Zum Abschluss der Sitzung fasste Dr. Hartmut Stinus (Northeim) seine Sicht auf die Nachbehandlungsstrategien nach Fußoperationen zusammen.
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Dr. Stinus |
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Internationale Sitzungen beim Jahreskongress Prof. Markus Walther
Erstmalig wurden beim GFFC-Jahreskongress durchgehend englischsprachige Sitzungen angeboten. Die Idee für dieses Konzept ergab sich aus der Vision des Vorstandes, den wissenschaftlichen Austausch auch über die Sprachgrenzen zu intensivieren, verbunden mit zunehmenden Anfragen englischsprachiger Kollegen nach einem entsprechenden Angebot.
Analog zum Hauptkongress waren die internationalen Sitzungen in Pre-Day und die beiden Kongresstage gegliedert. Auch wenn wir phasenweise unsicher waren, ob sich der Aufwand lohnt, wurden wir bereits in der ersten Sitzung am Pre-Day eines Besseren belehrt. Mit fast 70 Teilnehmern war der englischsprachige Pre-Day sehr gut besucht, einzelne Sitzungen währende des Hauptkongresses hatten weit über 100 Teilnehmer. Die Besucher kamen aus dem europäischen Ausland, Nordamerika und Asien, wobei die Themen auch bei deutschsprachigen Fuß- und Sprunggelenkchirurgen auf Interesse stießen. Die Mischung der Ärzte aus verschiedenen Ländern und Gesundheitssystemen mit ganz unterschiedlichem Erfahrungshintergrund war die Basis für zahlreiche spannende Diskussionen. Das Feedback zeigte uns, dass alle Beteiligten viel mitnehmen konnten - und es wurde unisono der Wunsch geäußert, dass die durchgängigen englischsprachigen Sitzungen keine einmalige Aktion bleiben sollten.
Der Vorstand hat die Anregungen aufgegriffen und für 2020 die Weichen bereits gestellt. Auch beim nächsten Jahreskongress werden durchgängig englischsprachige Sitzungen angeboten und wir haben bereits einige Ideen, wie wir den internationalen Austausch weiter fördern.
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GFFC-Ehrenmitgliedschaft
Dr. Kai Olms
Dr. Thorsten Randt (Bad Schwartau) hielt die Laudation für Dr. Kai Olms, der im Rahmen des Kongresses zum Ehrenmitglied der GFFC ernannt wurde. Er nannte ihn den „Mann der ersten Stunde“ in der Fußchirurgie in Deutschland, der zudem die maßgeblichen Grundsteine für die GFFC legte und diese immer noch aktiv mitbegleitet und gestaltet. Dies zeigt deutlich, dass die Geschichte der GFFC eine sehr persönliche ist und die Gesellschaft neben der Wissenschaft auch von der persönlichen Verbundenheit und Emotionen lebt.
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Dr. Randt übergibt gemeinsam mit Dr. Röser und Dr. Stinus die Urkunde an Dr. Olms |
Dr. Olms bedankte sich für die Ehrenmitgliedschaft und zeichnete in seinem anschließenden Vortrag einen „kurzen Ritt“ sowohl durch die Geschichte der Fußchirurgie als auch der GFFC auf. Dabei sind für ihn wichtige Punkte, dass die Gesellschaft keine Berührungsängste mit anderen Berufsgruppen hat und Themen wie Fußchirurgie in der 3. Welt sowie den internationalen Austausch fördert. Die GFFC hat in seinen Augen sehr loyale Mitglieder, bietet intensive Kurse und ein zielführendes Weiterbildungskonzept - mit aktuell rund 1.950 Mitgliedern (davon 1.300 zertifizierten Ärzten) bildet sie die größte Fußgruppe in Deutschland.
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Dr. Olms zeigte unter anderem „den Schuh der Schuhe“ |
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GFFC-Jahreskongress 2020
Der nächste Jahreskongress findet vom 3. bis 5. Dezember 2020 in München statt, dann unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Stefanie Kriegelstein (Ansbach) und Dr. Micha Hoyer (Stuttgart).
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Ausblick: Aktuelles zu kommenden GFFC-Veranstaltungen
Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Kursen der GFFC sowie auch zu den Kursen unter dem Patronat der GFFC finden Sie auf der Homepage der GFFC unter Termine. Hier können Sie sich auch online anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie gern mit der GFFC-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, Änderungsmeldungen sowie Bestellungen nur noch berücksichtigt bzw. bearbeitet werden können, wenn Sie dazu die auf der GFFC Homepage hinterlegten Dokumente nutzen. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/service/downloads.html
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Einblick: Neues aus der Rechtsprechung
Fakten und Hintergründe Bericht von Andrea Mangold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Die Gesetzesflut, mit der Jens Spahn Ärzte und deren Patienten überschüttet, reißt nicht ab. Brandaktuell und heiß diskutiert wird der frisch vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 08. Januar dieses Jahres. Diesem Entwurf vorausgegangen war bereits im Juli dieses Jahres ein Arbeitsentwurf als Diskussionsgrundlage.
Dieser Entwurf erfolgte vor dem allseits bekannten Hintergrund, dass seit 2012 zunehmend mehr Patienten die Notfallambulanzen der Krankenhäuser mit Krankheitsbildern aufsuchen, die eigentlich in die ambulante Versorgung gehören. Im Zusammenhang mit diesem Phänomen gab es die letzten Jahre schon verschiedene Gesetzesänderungen. Ausgangssituation in rechtlicher Hinsicht ist, dass die ambulante Notfallversorgung Teil des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen ist. Diese haben die Versorgung von GKV-versicherten Patienten, die außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Behandlung im Rahmen eines ambulanten Notfalls benötigen, über den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sicherzustellen. Die letzten Gesetzesänderungen sahen hierzu vor, dass an den Krankenhäusern zu Lasten der vertragsärztlichen Vergütung sog. Portalpraxen einzurichten und von den Vertragsärzten zu betreiben sind. So lautet § 75 Abs. 1 b Satz 1 u. 2 SGB V in der aktuellen Fassung:
„Der Sicherstellungsauftrag nach Absatz 1 umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den Notdienst auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen Krankenhäusern sicherstellen; hierzu sollen sie entweder Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einbinden. ...“
Der neue Referentenentwurf geht nun über diese Regelungen weit hinaus und sieht die Schaffung eines gemeinsamen „Tresens“ vor, an dem die Patienten dann triagiert werden und entsprechend ihrem Krankheitsbild bedarfsgerecht versorgt werden sollen. Zur Umsetzung dieses Zieles sind verschiedene Maßnahmen im Referentenentwurf vorgesehen:
- Es soll ein sog. „Gemeinsames Notfallleitsystem“ (GNL) implementiert werden. So heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfes hierzu wörtlich:
„Die zentrale telefonische Lotsenfunktion der integrierten medizinischen Notfallversorgung übernimmt künftig das GNL, das in lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Notsituationen unter der von den Rettungsleitstellen verantworteten Rufnummer 112 und in allen anderen Fällen unter der von den Kassenärztlichen Vereinigungen verantworteten Rufnummer 116 117 rund um die Uhr erreichbar ist. Über das GNL werden Leistungen der medizinischen Notfallrettung, Krankentransporte und eine telemedizinische oder aufsuchende notdienstliche Versorgung auf Basis eines qualifizierten, standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens disponiert.“
- Parallel sollen an ausgewählten (!) Krankenhäusern sog. „Integrierte Notfallzentren“(IGZ) errichtet werden, die den Patienten in jeglicher Art von medizinischem Notfall als erste Anlaufstelle dienen und die dort ersteingeschätzt und versorgt bzw. weiterverwiesen werden. Diese IGZ sollen von Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam „unter fachlicher Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung“ betrieben werden. Die Finanzierung der IGZ erfolgt extrabudgetär; es ist die Einführung eigener Grundpauschalen durch den Erweiterten Bewertungsausschuss vorgesehen.
Dabei erhält der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Aufgabe, Richtlinien zu den Abläufen und Anforderungen an die IGZ zu erlassen. Über die Frage, an welchen Krankenhäusern IGZ eingerichtet werden, entscheiden sodann die jeweiligen Länderausschüsse anhand der vorgenannten Vorgaben des GBA.
- Als dritte Maßnahme sollen die Rettungsdienste der Länder künftig über die gesetzliche Krankenversicherung vergütet werden. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Bundesländer.
Jens Spahn plant ein Inkrafttreten dieses Gesetzes noch in diesem Jahr. Dieser Referentenentwurf bedarf, damit er als Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht werden kann, der Verabschiedung durch die Bundesregierung. Im Anschluss ist er dem Bundesrat und sodann mit dessen Stellungnahme versehen dem Bundestag zuzuleiten. Bis zum Inkrafttreten sind also noch wesentliche Verfahrensschritte zu durchlaufen und es ist durchaus mit Änderungen des Entwurfes zu rechnen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes und der darin vorgesehenen Errichtung von IGZ werden für Krankenhäuser und Vertragsärzte neue sektorübergreifende Kooperationsmöglichkeiten geschaffen, die im Detail vielfältige Möglichkeiten bieten.
Es bleibt also spannend!
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