GFFC Aktuell Nr. 34, Oktober 2018
Inhalt
Editorial
GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Ausblick: Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Einblick: Neues aus der Rechtsprechung
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Sommer neigt sich nun dem Ende entgegen und der Jahreskongress der GFFC e.V. nähert sich mit großen Schritten. Wir werden in diesem Jahr wieder im Dolce Kongresshotel tagen. Die Kongresspräsidenten Dr. Matthias Walcher und Dr. Sebastian Altenberger haben zusammen mit der Geschäftsstelle mit viel Engagement ein sehr interessantes Programm erstellt. Auch der Kongressabend wird sicher wieder ein Highlight dieser Veranstaltung. Das aktuelle Programm finden Sie auf der Homepage.
Auch in diesem Jahr haben uns wieder zahlreiche Abstracts erreicht. Wir bedanken uns bei allen Kollegen für das Engagement, den Kongress aktiv mitzugestalten. An dieser Stelle möchte ich auf die Reise- und Forschungsstipendien der GFFC aufmerksam machen. Nutzen Sie die Möglichkeit und bewerben Sie sich noch bis zum 15.11.2018.
Ich freue mich, Sie beim Jahreskongress zu sehen.
Bis dahin alles Gute,
Ihre Dr. Mellany Galla Präsidentin der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V.
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GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
Ein Thema, welches seit einigen Monaten Mediziner und viele andere Berufsgruppen in Atem hält, ist die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO), die seit dem 25.05.2018 in Kraft getreten ist. Nicht nur Einzelpersonen und Firmen, sondern auch Vereine sind davon betroffen – so auch die GFFC. Die Umsetzung der Richtlinien der DGSVO erfordert einen erheblichen Arbeitsaufwand in der Geschäftsstelle, da die Modalitäten neuer sowie bereits bestehender Mitgliedschaften umstrukturiert werden müssen wie z.B. die Verlinkungsmöglichkeiten auf Praxis-/Klinikwebsites der GFFC-Mitglieder und der Umgang mit persönlichen Daten unserer Mitglieder. Aufgrund der neuen Richtlinien muss auch bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft nochmals aktiv der Verarbeitung personenbezogener Daten zugestimmt werden. Die Geschäftsstelle hat alle GFFC-Mitglieder hierzu in den letzten Wochen ausführlich über E-Mails und Anschreiben informiert.
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GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Reise- und Forschungsstipendien 2018
Auch in diesem Jahr vergibt die GFFC zusammen mit ihren Partnern aus der Industrie – namentlich die Unternehmen DJO Global, Otto Bock und Axomed – Reise- und Forschungsstipendien. Weitere Informationen und Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie unter: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/stipendien.html
Nutzen Sie die wunderbare Möglichkeit, in Deutschland, Europa oder auch im internationalen Ausland fußchirurgische Kollegen zu besuchen und einen intensiven fachlichen Austausch zu erleben.
Um zukünftig die z.T. aufwendigen Forschungsprojekte und den damit verbundenen Kostenaufwand besser unterstützen zu können, hat der Vorstand beschlossen, das Forschungsstipendium ab dem 1.1.2018 im zweijährlichen Turnus mit einer Summe von 10.000,- EUR anstelle der bisher jährlichen Förderungssumme von 5.000,- EUR auszuloben. Das Forschungsstipendium wird daher 2020 erneut vergeben.
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Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Nachlese zum 2. Erlanger Seminar für praktische Fußchirurgie
8. - 9. Juni 2018
Der 2. Erlanger Masterkurs unter der Leitung von Dres. Guido Köhne und Stefanie Kriegelstein war mit 50 Teilnehmern, die sich in dem anatomischen Institut eingefunden haben, wieder ausgebucht. In Zweier-Gruppen wurde die Theorie am Präparat in die Praxis umgesetzt. Dabei wechselten die Teilnehmer zwischen Vorträgen am Vormittag und den praktischen Übungen am Nachmittag.
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Nachlese zum 5. Wiener Seminar für praktische Fußchirurgie
18. - 19. Mai 2018
Mit etwas über 50 Teilnehmern war der 5. Wiener Basiskurs überaus gut gebucht. In der Wiener Innenstadt in einem Hotel wurde an zwei Tagen an Knochenmodellen aktuelle Sägetechniken gezeigt. Die Teilnehmer wurden in der Mittagspause in 2 Gruppen aufgeteilt. Die eine zu den praktischen Übungen und die anderen zu den Videovorträgen. Aufkommenden Fragen konnten somit von den Referenten in Ruhe beantwortet werden. Neben den Vorträgen waren die praktischen Übungen am Knochenmodell eine willkommene Abwechslung um das gehörte in die Praxis umzusetzen. Den österreichischen Teilnehmern hat es ebenso gefallen und es wurden viele neue Kontakte geknüpft.
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Nachlese zum 12. Expertenkurs Technische Orthopädie und Konservative Therapie
4. - 5. Mai 2018
Mittlerweile die 12. Veranstaltung und immer noch hochinteressant, so lautete die Meinung der 43 Teilnehmer. Die Veranstaltung wurde in den hervorragend geeigneten Räumen des Lippe Instituts durchgeführt. Gemeinsam mit altbekannten Referenten wurde diese Veranstaltung geplant, sodass einiges über den Verlauf der Einlagenversorgung von früher bis heute wieder aufgefrischt und aktualisiert werden konnte.
Neben den Themen „Verordnung von Hilfsmitteln“ und „Indikationsgerechte Versorgung mit Einlagen und Hilfsmitteln“ kam auch die Darstellung operativer Behandlungsmöglichkeiten“ nicht zu kurz. Sehr gut angenommen wurden die zahlreichen verschiedenen Hands-on-Workshops, für die es besonders viel Lob gab.
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Nachlese zum 15. Grazer Seminar für praktische Fußchirurgie
27. - 28. April 2018
Mit knapp 50 teilnehmenden Ärzten war dieser Aufbaukurs im Anatomischen Institut der Universität Graz gut besucht. Die Teilnehmer wurden im Wechsel zwischen Vorträgen und praktischen Teil durch 2 Kurstage geführt. Dafür sorgte das Team um Univ. Doz. Dr. Ernst Orthner, der die wissenschaftliche Leitung hatte, Es wurden schrittweise verschiedenste Techniken vorpräpariert, die dann von allen Teilnehmern selbst umgesetzt wurden. Durch die hervorragenden Bedingungen des Anatomischen Instituts der Universität Graz wurde die Veranstaltung und Referenten unterstützt.
Die Teilnehmer konnten sich vor Ort, Dank der vertretenen Industrie, über verschiedene Möglichkeiten der Versorgung durch Implantate und Schrauben (auch direkt an den Präparationstischen) und der postoperativen Hilfsmittelversorgung während der Pausen an den Ständen informieren.
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Ausblick: Aktuelles zu kommenden GFFC-Veranstaltungen
GFFC-Jahreskongress 2018
Der nächste Jahreskongress findet am 30. November und 1. Dezember 2018 in München unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Matthias Walcher (Würzburg) und Dr. Sebastian Altenberger (München) statt.
Das Motto des diesjährigen Kongresses lautet „(R)Evolution“ und soll deutlich machen, wie viel sich in den letzten Jahren therapeutisch getan hat. Zudem werden gezielt auch Berufsgruppen wie Orthopädieschuhmacher sowie Kollegen anderer medizinischer Fachbereiche - beispielsweise Diabetologen und Angiologen - mit angesprochen. Im Fokus stehen in diesem Jahr deshalb neben konservativen Therapiemöglichkeiten das Management und Therapieoptionen der Arthrose im oberen Sprunggelenk, die Behandlung von pädiatrischen Deformitäten, die Vorfußchirurgie und als neue Sitzungen das Schmerzmanagement und die Fußchirurgie in der 3.Welt. Jeweils eine Sitzung beschäftigt sich zudem mit Themen rund um den neurologischen und den diabetischen Fuß. Diverse Workshops und eine umfangreiche Industrieausstellung runden das Programm ab.
Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren, das vorläufige Programm können Sie hier auf der GFFC-Website einsehen, die Kongressanmeldung ist unter folgendem Link möglich.
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Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Kursen der GFFC sowie auch zu den Kursen unter dem Patronat der GFFC finden Sie auf der Homepage der GFFC unter Termine. Hier können Sie sich auch online anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie gern mit der GFFC-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
Die Anmeldung zu den Frühjahrskursen 2019 ist seit dem 8. Oktober 2018 möglich.
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Einblick: Neues aus der Rechtsprechuung
Neues aus der Rechtsprechung Bericht von Andrea Mangold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Behandlungsfehler bei Behandlungsablehnung? BGH vom 15.05.2018 (Az 6 ZR 287/17)
Sachverhalt: Kläger ist ein zum Behandlungszeitpunkt 10-jähriger Patient. Dieser zog sich am 05.10.2014 eine Fraktur des linken Schien- und Wadenbeins zu. Er wurde am selben Tag stationär im Krankenhaus aufgenommen und dort vom Chefarzt der chirurgischen Abteilung behandelt. Der Kläger nimmt nun sowohl das Krankenhaus als auch den zunächst behandelnden Chefarzt auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch.
Bei der Aufnahme des Patienten wurden Röntgenaufnahmen in zwei Ebenen gefertigt. Ausweislich des schriftlichen Befundes der radiologischen Abteilung zeigte sich eine komplette Unterschenkelfraktur im mittleren Schaftdrittel mit Dislokation des distalen Tibiafragmentes um ca. 8 mm und des distalen Fibulafragmentes um die Schaftbreite nach lateral. Der erstbehandelnde Chefarzt veranlasste eine Ruhigstellung des Beins durch Anlage einer Oberschenkelgipsschiene.
Drei Tage später, am 08.10.2014, führte ein Assistenzarzt mit der Mutter des Klägers ein Gespräch und empfahl eine operative Versorgung des Bruchs. Die alleinsorgeberechtigte Mutter des Klägers lehnte einen operativen Eingriff ab. Daraufhin erfolgte am Folgetag, dem 09.10.2014, lediglich eine geschlossene Reposition mit Anlage eines Oberschenkelgipsverbandes. Der Kläger wurde am 10.10.2014 entlassen.
Am 11.10.2014 erfolgte eine Wiederaufnahme des Klägers wegen eines Dekubitus an der Ferse und einer Spaltung des Gipses. Zuletzt stellte sich der Kläger am 16.10.2014 im Krankenhaus vor. Am 20.10.2014 begab er sich wegen anhaltender Schmerzen in ein anderes Krankenhaus, wo er schließlich wegen einer Verschiebung der Tibia um Schaftbreite sowie einer Zunahme der Schaftverkürzung schließlich operativ versorgt wurde.
Der Kläger macht nun geltend, dass die konservative Versorgung des Bruches behandlungsfehlerhaft gewesen sei. Seine Mutter habe die operative Versorgung der Fraktur nur deshalb abgelehnt, weil ihr der als Chefarzt tätige Beklagte bei der Erstversorgung mitgeteilt habe, dass die Brüche konservativ behandelt werden müssten. Sie habe ihm mehr vertraut als dem Assistenzarzt, der ihr unter dem 08.10.2014 gesagt habe, dass die Fraktur operativ versorgt werden solle.
Erste und zweite Instanz haben die Klage abgewiesen. In seinem Abweisungsbeschluss führt das OLG unter anderem aus, die Entscheidung der Beklagten, eine konservative Behandlung einzuleiten, sei nicht vorwerfbar. Es könne offenbleiben, ob die konservative Behandlung kontraindiziert gewesen sei. Eine Versorgung der Fraktur im Wege einer offenen Operation sei den Beklagten nicht eröffnet gewesen, da die Mutter des Klägers einen solchen Eingriff abgelehnt habe. Allein entscheidend sei insoweit, dass dem Kläger in einem späteren Gespräch am 08.10.2014 eine operative Versorgung der Fraktur vorgeschlagen worden sei.
Auch unabhängig davon könne in der Einleitung einer konservativen Behandlung auch deshalb kein Behandlungsfehler gesehen werden, als sich diese nach den Ausführungen des Sachverständigen als relativ indiziert darstelle.
Dieser Beschluss wurde vom BGH aufgehoben und an das OLG als Berufungsgericht zurückverwiesen. Der BGH machte hierzu folgende, wesentliche Ausführungen:
Generell kann ein Behandlungsfehler verneint werden, wenn der Patient medizinisch gebotene Maßnahmen abgelehnt hat. Eine solche Würdigung der Beweislage setzt allerdings voraus, dass der betroffene Patient über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme vollständig und widerspruchsfrei informiert worden ist und dass er die Informationen auch verstanden hat.
Es bleibt abzuwarten, wie das nunmehr zum zweiten Mal befasste OLG entscheidet.
Anmerkung zur Einwilligung bei minderjährigen Patienten: Bei minderjährigen Patienten ist grundsätzlich die Einwilligung beider Elternteile zu einer Operation/Behandlungsmaßnahme erforderlich. Ausnahmen nach der Rechtsprechung gelten für:
- Routinefälle nicht schwerwiegender Art, bei denen zudem die Risiken gering sind. Dann darf der Arzt davon ausgehen, dass der jeweils abwesende Elternteil den mit dem Kind erschienenen Elternteil dazu ermächtigt hat, die Einwilligung rechtswirksam zu erteilen sowie
- andere Fälle, in denen es um ärztliche Eingriffe schwererer Art mit nicht unbedeutenden Risiken geht. Hier wird sich der Arzt darüber hinaus vergewissern müssen, ob der erschienene Elternteil die Ermächtigung des anderen hat und wie weit diese reicht Der Arzt wird aber, solange dem nichts entgegensteht, auf eine wahrheitsgemäße Auskunft des erschienenen Elternteils vertrauen dürfen.
- Geht es dagegen um schwierige und weit reichende Entscheidungen über die Behandlung des Kindes, etwa um eine Herzoperation, die mit erheblichen Risiken für das Kind verbunden sind, dann liegt eine Ermächtigung des einen Elternteils zur Einwilligung in ärztliche Eingriffe bei dem Kind durch den anderen nicht von vornherein nahe. Deshalb muss sich der Arzt in einem solchen Fall die Gewissheit verschaffen, dass der nicht erschienene Elternteil mit der vorgesehenen Behandlung des Kindes einverstanden ist.
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Wir freuen uns über Ihre Informationen, Anregungen oder Leserbriefe zu GFFC Aktuell per Mail an k.weissner@gmx.de. Der nächste GFFC Newsletter erscheint nach dem Jahreskongress 2018.
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