GFFC Aktuell Nr. 33, Mai 2018
Inhalt
Editorial
GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Ausblick: Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Einblick: Neues aus der Rechtsprechung
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute erhalten Sie den Frühjahres-Newsletter der GFFC und einen Überblick über die ersten Zertifizierungs- und Expertenkurse, die in diesem Frühling bereits stattgefunden haben. Ans Herz legen möchte ich jedem Mitglied den Beitrag unserer Justiziarin Andrea Mangold, die zwei wichtige Themen unseres Berufsalltags beleuchtet: Wie umfangreich muss ein OP-Aufklärung und die Darstellung alternativer Behandlungsmethoden sein? Und wann ist ein Beschäftigungsverhältnis als selbstständig oder als abhängig beschäftigt einzustufen und somit sozialversicherungspflichtig? Beim Lesen wünsche ich Ihnen viel Spaß.
Ihre Dr. Mellany Galla Präsidentin der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V.
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GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
Öffnung der GFFC für nichtärztliche Berufe Dr. Mellany Galla
Wie bei der Mitgliederversammlung in München im Dezember 2017 einstimmig beschlossen, hat die GFFC ihre Satzung dahingehen geändert, dass nun auch nichtärztliche Kollegen, deren Tätigkeitsfeld am Fuß und Sprunggelenk liegt, Mitglieder werden können. Es ist ein wichtiges Anliegen unserer Fachgesellschaft, den Austausch zwischen Orthopädieschuhtechnikern, Podologen, Physiotherapeuten sowie Diabetologen zu fördern und damit die Brücke zwischen der operativen und der konservativen Therapie zu stärken. Gedanken und Konzepte hierzu lesen im Interview mit der Zeitschrift Orthopädieschuhtechnik.
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Spende für Operationen bei Kindern aus Flüchtlings- und Krisengebieten
Wie bereits 2017 hat die GFFC auch in diesem Jahr mit einer Spende ein Projekt unterstützt, das einen fußchirurgischen Hintergrund hat. Dieses Mal ging ein Betrag in Höhe von 1.000,- Euro an das Projekt #jensrennt, das von Jens Wackerhagen ins Leben gerufen wurde. Der OP-Pfleger aus dem Diakovere Henriettenstift Hannover ist Ultra-Marathonläufer und sammelt bei seinen Wettkämpfen Spenden. Das Geld wird verwendet, um fußchirurgische Operationen bei Kindern aus Flüchtlings- und Krisengebieten durchzuführen. Mit seiner Hilfe konnten bereits vierzehn Kinder mit Deformitäten oder Folgen von Schussverletzungen nach Deutschland eingeflogen und versorgt werden. Die körperlichen Strapazen und Risiken, die Jens Wackerhagen bei diesen Ultra-Läufen dafür auf sich nimmt, haben uns sehr beeindruckt. Wir freuen uns, mit unserer Spende einen Beitrag zu diesem sinnvollen und tollen Projekt leisten zu können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.diakovere.de/fundraising/spenden-aktuelles/
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Dr. Mellany Galla übergibt den Spendencheck der GFFC e.V. an Jens Wackerhagen |
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GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Reise- und Forschungsstipendien 2018
Auch in diesem Jahr vergibt die GFFC zusammen mit ihren Partnern aus der Industrie – namentlich die Unternehmen DJO Global, Otto Bock und Axomed – Reise- und Forschungsstipendien. Weitere Informationen und Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie unter: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/stipendien.html
Nutzen Sie die wunderbare Möglichkeit, in Deutschland, Europa oder auch im internationalen Ausland fußchirurgische Kollegen zu besuchen und einen intensiven fachlichen Austausch zu erleben.
Um zukünftig die z.T. aufwendigen Forschungsprojekte und den damit verbundenen Kostenaufwand besser unterstützen zu können, hat der Vorstand beschlossen, das Forschungsstipendium ab dem 1.1.2018 im zweijährlichen Turnus mit einer Summe von 10.000,- EUR anstelle der bisher jährlichen Förderungssumme von 5.000,- EUR auszuloben.
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Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Nachlese zum 3. Rostocker Seminar für praktische Fußchirurgie //Aufbaukurs mit Präparation
Mit 40 Teilnehmern, die am Wochenende vom 9. und 10. Februar im Institut für Anatomie in der Universitätsmedizin Rostock zusammenkamen, war dieser Kurs ausgebucht. Die Inhalte der Vorträge am Vormittag wurden dann nachmittags in Zweier-Gruppen am Präparat von der Theorie in die Praxis umgesetzt.
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Nachlese zum 2. Göttinger Aufbaukurs
Unter der Leitung von Dr. Hartmut Stinus und Dr. Thorsten Rand wurde am 23. und 24. Februar in Göttingen ein vielseitiges Kursprogramm rund um den Rückfuß angeboten. In den renovierten Räumen der Anatomie fanden sich die Teilnehmer gute Voraussetzungen. Über anatomische Grundlagen bis hin zu basisnahen Osteotomien wurden im Wechsel Vorträge gehalten, die dann in Zweier-Teams in den Seziersälen praktisch umgesetzt werden konnten. In den Pausen hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, sich in der Ausstellung über verschiedene Arten der Versorgung durch Implantate, Schrauben sowie Post-OP Schuhversorgungen zu informieren.
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Nachlese zum 10. Aachener Expertenkurs „Neuropathischer Fuß“
Mit rund 40 teilnehmenden Ärzten war dieser Expertenkurs des AK Neuropathischer Fuß der GFFC im Anatomischen Institut der RWTH Aachen am 23. und 24. März erneut ausgebucht. Dr. Ralph Springfeld und Dr. Armin Koller, die wissenschaftliche Leiter des Kurses, präsentierten den interessierten Teilnehmern ein anspruchsvolles Programm rund um den „Neuropathischen Fuß“.
An zwei Tagen ging es nach den Vorträgen am Vormittag zu den praktischen Übungen, diesmal in mehreren Gruppen. Zudem hielt Prof. Prescher, Leiter des anatomischen Instituts, einen interessanten und passenden Vortrag über die „Topgraphische Anatomie Unterschenkel und Fuß für Anwendung des Fixateur externe“.
Dieser Kurs findet im Wechsel alle zwei Jahre statt. Im nächsten Jahr wird in Aachen dann der AK Trauma der GFFC Vorträge und praktische Übungen anbieten.
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Nachlese zum 5. MIS Expertenkurs Innsbruck von Dr. Hermann Leidolf
Der Expertenkurs MIS der GFFC fand vom 1. bis 3. März unter der Leitung von Dres. Frank Mattes und Georg Hochheuser sowie Dr. Hermann Leidolf in der Medizinischen Universität Innsbruck, Sektion für Klinisch-Funktionelle Anatomie, statt. Das Interesse war erneut sehr groß, der Kurs war ausgebucht. Erstmals konnte ein Kurs über 3 Tage angeboten werden, um den Teilnehmern ein intensiveres Training an Kunstknochen und Präparaten zu ermöglichen. Die Medizinische Universität Innsbruck bietet einen guten Rahmen für Kurse dieser Art. Auch diesmal wurde der hohe Anteil an praktischen Übungen besonders gelobt.
Als Gast konnte Dr. Gebhard Suger begrüßt werden, der den Grundstein des AK MIS bei der GFFC gelegt hat. Für uns als Veranstalter war es ein persönliches Highlight, dass unser werter Kollege und Freund nach langer und schwerer Krankheit erstmals wieder bei einer GFFC-Veranstaltung anwesend war. So wie wir ihn seit vielen Jahren kennen, hat er sich nicht mit seiner Anwesenheit begnügt, sondern auch Vorträge gehalten und aktiv im Wet Lab unterstützt. In diesem Sinne möchen wir Gebhard Suger im Namen des Arbeitskreises MIS herzlich dafür danken.
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Nachlese zum 14. Göttinger Seminar für praktische Fußchirurgie
Das Seminar am 13. und 14. April war mit etwas über 50 teilnehmenden Ärzten wieder einmal sehr gut gebucht. Unter der Leitung von Dres. Thorsten Randt und Hartmut Stinus wurde den interessierten Teilnehmern in bewährter Weise ein vielseitiges Programm präsentiert: Über anatomische Grundlagen bis hin zu basisnahen Osteotomien wurden Vorträge gehalten, die dann im Wechsel in 2er Gruppen praktisch umgesetzt wurden. Im kommenden Jahr wird in Göttingen wieder ein Basiskurs angeboten.
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Nachlese zum Bundeskongress für Chirurgie in Nürnberg
Wie in den vergangenen Jahren war die GFFC auch in diesem Jahr als kooperierende Fachgesellschaft zum Bundeskongress Chirurgie eingeladen. Gestaltet wurde die Sitzung von Dr. Mellany Galla, Prof. Markus Walther, Dr. Kai Olms, Dr. Dr. Andreas Först und Dr. Matthias Walcher mit Themen zur konservativen und operativen Therapie rund um Vor- und Rückfuß.
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Ausblick: Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Kursen der GFFC sowie auch zu den Kursen unter dem Patronat der GFFC finden Sie auf der Homepage der GFFC unter Termine. Hier können Sie sich auch online anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie gern mit der GFFC-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
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GFFC-Jahreskongress 2018 / Call for Abstracts
Der nächste Jahreskongress findet am 30. November und 1. Dezember 2018 in München statt unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Matthias Walcher (Würzburg) und Dr. Sebastian Altenberger (München). Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren und in Kürze können Sie das vorläufige Programm auf der GFFC-Website einsehen.
Wir laden alle Mitglieder herzlich ein, sich mit einem Vortrag aktiv zu beteiligen. Die Vortragsanmeldungen für den Jahreskongress sind ab sofort bis zum 31. Juli 2018 möglich. Das entsprechende Formular können Sie hier auf der Website herunterladen.
Die Kongressanmeldung mit Frühbucherrabatt ist ab dem 01.06.2018 bis zum 31.08.2018 unter folgendem Link möglich.
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Einblick: Neues aus der Rechtsprechuung
Neues aus der Rechtsprechung Bericht von Andrea Mangold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
OLG Hamm, 15.12.2017 – I-26 U 3/14 – Zum Umfang der Aufklärungspflicht bei nur relativer Indikation eines operativen Eingriffes
Verfahrensgegenständlich war hier die operative Versorgung einer Stenose der LWS. Diese wurde durch einen Belegarzt an einem Krankenhaus durchgeführt. Postoperativ kam es zu neurologischen Ausfällen in beiden Beinen des Klägers, Lähmungserscheinungen beim Heben und Senken der Füße, Blasenentleerungsstörung, Störung der Sexualfunktion, Empfindungsstörungen.
Daraufhin nahm der Patient den Operateur auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gerichtlich in Anspruch. Das OLG verurteilte den beklagten Operateur zu Schadensersatz in Höhe von € 34.500,00 und Schmerzensgeld in Höhe von € 75.000,00. Das OLG begründete sein Urteil damit, dass für den vorgenommenen operativen Eingriff mangels neurologischer Ausfallerscheinungen beim Kläger nur eine relative OP-Indikation bestanden habe. Alternativ hätte die konservative Behandlung als echte Behandlungsalternative fortgesetzt werden können. Hierüber habe der Operateur den Kläger nicht aufgeklärt.
Anmerkung: Allgemein ist nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes. Gibt es aber mehrere, gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten mit echter Wahlmöglichkeit des Patienten, muss durch eine entsprechend vollständige Aufklärung diesem die Entscheidung überlassen werden, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen möchte. Je weniger dringlich sich ein Eingriff in Bezug auf medizinische Indikation und Heilungsaussicht darstellt, desto höher sind die Anforderungen an die Aufklärungspflicht hinsichtlich Umfang und Genauigkeit. Regelmäßig ist daher bei einer nur relativ indizierten Operation auch die Aufklärung über die Möglichkeit einer abwartenden Behandlung oder das Nichtstun geboten. Hintergrund ist, wie an vielen anderen Stellten im Arzthaftungsrecht, die weiter wachsende Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten.
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.01.2018 – L 1 KR 441/15 – Wann gilt ein Arzt als sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
In Zusammenhang mit der Gestaltung von sogenannten Honorararztverhältnissen gibt es zahlreiche Entscheidungen, wann diese als tatsächlich abhängig beschäftigt einzuordnen sind. Wichtig ist insofern, dass jedes Mal eine Einzelfallentscheidung zu treffen ist.
In dem vom LSG Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall war die Ärztin in einem Krankenhaus auf Basis eines sogenannten Honorararztvertrages, also der Bezeichnung des Vertrages nach freiberuflich beschäftigt. Tatsächlich war sie jedoch hinsichtlich ihrer ärztlichen Leistungserbringung weisungsgebunden tätig. Auch im Übrigen hatte sie wenig selbstständige Gestaltungsmöglichkeiten. So musste sie in den Räumen des Krankenhauses tätig sein, war in die zeitlichen Abläufe eingebunden, konnte nahezu keinen Einfluss auf die organisatorischen Abläufe nehmen und brachte darüber hinaus auch kein eigenes Kapital oder eigene Arbeitsmittel mit, trug also auch kein unternehmerisches Risiko. Insgesamt stufte daher das LSG die Ärztin als abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig ein.
Anmerkung: Derartige Fragestellungen treten regelmäßig in Zusammenhang mit Betriebsprüfungen in einem Krankenhaus oder einer Praxis auf. Für die Entscheidung über die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis als selbstständig oder als abhängig beschäftigt einzustufen ist, kommt es nicht auf die Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses an. Entscheidend sind die inhaltlichen Regelungen bzw. das, was tatsächlich gelebt wird. So sind auch die rechtlichen Einordnungen des Vertragsarztrechtes für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung nicht bindend.
Selbst wenn der Zulassungsausschuss beispielsweise eine Berufsausübungsgemeinschaft aus zwei Vertragsärzten in der Form eines „Seniorpartners“ und einer „Juniorpartnerin“ genehmigt, stellt dies allenfalls ein Indiz für eine selbstständige Erwerbstätigkeit der Juniorpartnerin dar.
Ist die Juniorpartnerin nicht ausreichend am Vermögen der Praxis beteiligt, und nicht berechtigt, wesentliche Entscheidungen der Praxis mitzugestalten, kann dies dazu führen, dass sie auch bei selbstständiger Ausübung der ärztlichen Tätigkeit als abhängig Beschäftigte einzuordnen ist. Entsprechend sind die Sozialabgaben nachzuentrichten und weitere KV-rechtliche Regressforderungen denkbar.
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Wir freuen uns über Ihre Informationen, Anregungen oder Leserbriefe zu GFFC Aktuell per Mail an k.weissner@gmx.de. Der nächste GFFC Newsletter erscheint im Herbst 2018.
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GFFC Aktuell erscheint alle drei bis vier Monate. Sie können alle Newsletter auch auf den Seiten der GFFC im Newsletter-Archiv online lesen. Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, dann schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Newsletter abbestellen" an caceffo@gffc.de. Wir werden Sie dann umgehend aus unserem Verteiler entfernen.
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