GFFC Aktuell Nr. 32, Januar 2018
Inhalt
Editorial
GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Ausblick: Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Einblick: Fakten und Hintergründe
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vorstand der GFFC e.V. wünscht Ihnen mit dem ersten Newsletter des Jahres einen guten Start in ein erfolgreiches und gesundes 2018.
Schwerpunkt der aktuellen Newsletter-Ausgabe ist die Nachlese zum 25. Jahreskongress, der am 1.-2. Dezember 2017 in München stattfand. Mit über 600 Teilnehmern und über 80 Referenten können wir auf eine erfolgreiche Tagung mit vielen interessanten (internationalen) Vorträgen und Diskussionen zurückblicken und freuen uns schon jetzt, Sie am 30.11.2018 erneut mit einem spannenden Tagungsprogramm im Infinity Hotel München zu begrüßen.
Darüber hinaus finden Sie im Newsletter Informationen aus verschiedenen Arbeitskreisen der GFFC und eine kurze Zusammenfassung der Beschlüsse der letzten Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung sowie relevante Neuerungen für 2018.
Abgerundet wird der Newsletter wie gewohnt durch einen wichtigen Beitrag unserer Justiziarin Andrea Mangold. In der Rubrik „Neues aus der Rechtsprechung“ finden Sie dieses Mal wertvolle Hinweise zum Thema OP-Dokumentation.
Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre Dr. Mellany Galla Präsidentin der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V.
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GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
Neues aus dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit Dr. Stephan von Rüdiger
Auf der Website der GFFC ist eine neue Rubrik „Soziales Engagement“ entstanden - hier haben Mitglieder die Möglichkeit, Ihre Projekte vorzustellen. Erste Inhalte zu Projekten in Indien sowie Sierra Leone sind bereits umgesetzt und werden mit einem Projektsteckbrief und Video auf der Homepage dargestellt.
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Neues aus dem Arbeitskreis technische-/konservative- und Sport-Orthopädie Dr. Dirk Theodor Schraeder
Im Rahmen der Sitzung für technische Orthopädie und konservative Therapie auf dem Jahreskongress stand die physikalische Therapie und die Amputationschirugie im Vordergrund. Inhaltlich wurden zum einen verschiedenste Indikationen und Behandlungsmöglichkeiten durch die Ultraschallbehandlung am Fuß gezeigt. Das zweite Thema waren Indikationen und Verlaufsformen von Amputationstechniken am Fuß, sowie deren postoperative Nachbehandlung und Hilfsmittelversorgung. Hierbei kam es zu angeregten Diskussionen und lebhaften Redebeiträgen der Kollegen.
Der Arbeitskreis Technische Orthopädie befasst sich im Mai 2018 in Bad Lippspringe mit der operativen Versorgung der Fußerkrankung und deren Physikalischen Therapie und Rehabilitation.
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Neues aus dem Arbeitskreis MIS Dr. Hermann Leidolf
Aufgrund der Nachfrage und der Auswertung der Evaluationsbögen der vergangenen Veranstaltungen wird der MIS-Kurs in Innsbruck 2018 als dreitägige Veranstaltung angeboten. Beginnend mit Basiseingriffen geht es dann über zu komplexeren Techniken und der MIS am Rückfuß. Der 3. Kurstag ist den MIS-Techniken am 1. Strahl vorbehalten, die erfahrungsgemäß am anspruchsvollsten sind. Insbesondere der praktische Teil des Kurses wurde ausgeweitet, so dass den Kursteilnehmern im Cadaver Lab wesentlich mehr Zeit zur Verfügung steht.
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GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Reise- und Forschungsstipendien 2018
Im Rahmen der 25. Jahrestagung der GFFC in Unterschleißheim wurden auch die Gewinner der Reise- und Forschungsstipendien für 2018 bekannt gegeben.
Das von der Firma DJO Global gestiftete Reisestipendium in Höhe von 5.000 Euro geht an Dr. Matthias Kohr (Hamburg), der mit dem Stipendium seine minimal-invasiven Techniken am Fuß weiterentwickeln möchte, unter anderem bei Dr. Jan Willem Louwerens in Nijmegen, Dr. Mariano de Prado in Murcia, Dr. Hermann Leidolf in Innsbruck sowie Prof. Mark Tagoe in London.
Das von der Firma Otto Bock gestiftete Reisestipendium in Höhe von 3.000 Euro geht an Dr. Miriam Birth (Göttingen), die bei Prof. Markus Walther in der Schön Klinik München Harlaching mehr zur MIS- und komplexen Rückfußchirurgie erfahren möchte und zudem eine Reise nach Palo Alto zu Dr. Amol Saxena plant, um ihr Wissen im Bereich der Sportverletzungen weiter auszubauen.
Das Forschungsstipendium der GFFC und der Firma Axomed in Höhe von 5.000 Euro geht an Dr. Hubert Hörterer (München). Er plant eine retrospektive Untersuchung der subjektiven Behandlungsergebnisse nach Frakturen des Processus lateralis tali.
Die diesjährigen Stipendiaten werden bei der nächsten GFFC-Jahrestagung im Dezember 2018 von ihren Aktivitäten berichten.
Auch im kommenden Jahr vergibt die GFFC zusammen mit ihren Partnern aus der Industrie – namentlich die Unternehmen DJO Global, Otto Bock und Axomed – Reise- und Forschungsstipendien.
Um zukünftig die z.T. aufwendigen Forschungsprojekte und den damit verbundenen Kostenaufwand besser unterstützen zu können, hat der Vorstand beschlossen, das Forschungsstipendium ab dem 1.1.2018 im zweijährlichen Turnus mit einer Summe von 10.000,- EUR anstelle der bisher jährlichen Förderungssumme von 5.000,- EUR auszuloben.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/stipendien.html
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Berichte der Stipendiaten 2017
Dr. Tobias Jahnke (Kamp-Lintfort) berichtete von seiner Reise, die er mit Hilfe des Otto-Bock-Stipendiums umsetzen konnte und in deren Rahmen er verschiedene Kollegen in Europa besuchte. So reiste er unter anderem nach Murcia zu Dr. de Prado, zu Dr. Leidolf nach Innsbruck und nach Marsaille zu Dr. Marianne Helix.
Dr. Bernd Gächter (Schweiz) nahm im Rahmen des DJO-Reisestipendiums unter anderem an der Summer School „Diabetic Foot“ in Bergamo teil. Weitere Stationen waren der Wundkongress in St. Gallen sowie eine Postervorstellung in Venedig; eine weitere Reise nach Washington ist geplant.
Das Forschungsstipendium der GFFC und der Firma Axomed ging im letzten Jahr an Dr. Tonio Gottlieb (Berlin) – unterstützt wurde eine Untersuchung zur Wadenkraft nach Operationen an der Achillessehne. Dr. Gottlieb konnte durch das Stipendium diverse technische Anschaffungen und Software realisieren, erste Ergebnisse zeigten eine Kraftminderung auf der operierten Seite.
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Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Nachlese zum Jahreskongress 2017
In diesem Jahr feierte der Jahreskongress der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie in München sein 25-jähriges Jubiläum. Die Fuß- und Sprunggelenkregion ist der komplexeste Skelettabschnitt des Menschen. Perfekt auf Funktionalität und die Bedürfnisse des Menschen abgestimmt, ergeben sich aus Formabweichungen und Störungen dieses komplexen Aufbaus vielgestaltige Beschwerdebilder. Daher war das diesjährige Kongress-Motto: Problemfälle und Lösungswege unter dem Kontext der Biomechanik.
Im Fokus standen neben konservativen Therapiemöglichkeiten und gelenkerhaltende Deformitätenkorrekturen der Pes cavus des Erwachsenen sowie neue Erkenntnisse der Pes planovalgus-Chirurgie und anderer Deformitäten. Weitere Themenbereiche waren die minimal-invasive Fußchirurgie sowie Sehnenpathologien, OSG-Arthrose, Korrekturen nach Trauma und der diabetische Fuß. Diverse Workshops und eine umfangreiche Industrieausstellung rundeten das Programm ab.
Mehr als 600 Teilnehmer und über 80 Referenten aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Spanien und den USA sowie zahlreiche Vertreter der Industrie konnte die GFFC zu ihrem diesjährigen Jahrestreffen in München begrüßen. Die vielfältige Auswahl an praxisnahen Vorträgen, Diskussionen und Erfahrungsberichten machte die Veranstaltung für die Teilnehmer zu einem der wichtigsten Termine im Jahr.
Problemfälle und Lösungswege Die Sitzung zum Hauptthema am ersten Kongresstag unter der Leitung von Dr. Kai Olms (Bad Schwartau), Dr. Alexander Sikorski (Simmerath) und Prof. Hans Zwipp (Dresden) stand unter dem Motto „Problemfälle und Lösungswege“.
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Prof. Hans Zwipp |
Prof. Hans Zwipp sprach in seinem Vortrag über Höhen und Tiefen in der Fußchirurgie und verglich dabei die Höhen mit dem Verlassen alter Pfade und dem Entdecken neuer Welten. Als ein Beispiel nannte er Bandverletzungen am Sprunggelenk – nach einem therapeutischen Wandel werden heute rund 95 % der Fälle konservativ und nicht mehr mit einer Bandnaht behandelt. Auch die Wiederherstellung der Gehfähigkeit am Beispiel eines Schreinerlehrlings nach Polytrauma und einer Triple-Arthrodese zählt Prof. Zwipp zu den „Höhen“.
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Dr. Leonhard Döderlein |
In einem weiteren Vortrag betonte Dr. Leonhard Döderlein (Aschau) die kritische Analyse von Komplexfällen: „Jeder Fußchirurg sollte auch nach oben schauen!“ An einer Vielzahl von Beispielen machte er deutlich, wie wichtig es bei Patienten mit Fußproblemen ist, sich auch Knie- und Hüftgelenke anzusehen, Achsdeformitäten zu beachten und in die Therapie mit einzubeziehen.
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Dr. Kai Olms |
Dr. Kai Olms befasste sich in seinem Vortrag mit Komplikationen speziell in der Vorfußchirurgie. Hier sollten Ätiologie und Dauer der Fehlstellung beachtet werden. Bei Pseudoarthrosen sollten in der Ursachenforschung nicht nur lokale, sondern auch systemische Faktoren wie Vitamin D-Mangel mit in Betracht gezogen werden.
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Dr. Alexander Sikorski |
Zum Abschluss der Sitzung fasste Dr. Sikorski Lösungswege bei Komplikationen in der Mittel- und Rückfußchirurgie (z.B. Infekt, Nerven- und Gefäßverletzungen, Pseudoarthrose) zusammen. Dabei sind unzureichende klinische und radiologische Untersuchungen und Dokumentation präoperative Ursachen für Komplikationen. Zu den postoperativen Ursachen zählt Dr. Sikorski fehlerhafte Verbands- und Gipstechniken, aber auch Non-Compliance des Patienten. Aber auch der Operateur kann durch mit einem falsch ausgewählten OP-Verfahren, einer Operation lediglich des Röntgenbefundes, durch Selbstüberschätzung oder unzureichendes Equipment zu Komplikationen beitragen. Deshalb ist es besonders wichtig, die Biomechanik des Fußes zu kennen und das individuelle Therapiekonzept an diesen Erkenntnissen auszurichten, nicht nur Röntgenbilder zu therapieren und den Dialog mit dem Patienten zu führen.
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GFFC-Ehrenmitgliedschaften
Prof. Niek van Dijk Dr. Mellany Galla hielt die Laudatio für Prof. Niek von Dijk (Amsterdam), der im Rahmen des Kongresses als Ehrenmitglied der GFFC ernannt wurde. Dr. Galla berichtete vom ersten Zusammentreffen bei einem Kurs 2006 und bemerkte: „Niek van Dijk hat sich seitdem nicht verändert, aber er die Welt.“ Der Spezialist für Sporttraumatologie und arthroskopische Sprunggelenkchirurgie organisiert seit 2000 den internationalen Amsterdamer Fuß- und Sprunggelenkkurs. Seine operativen Techniken haben sich auf der ganzen Welt verbreitet und sowohl bekannten Athleten als auch Nicht-Sportlern geholfen, die unter Sprunggelenkproblemen leiden.
Aufgrund des großen Interesses an dem Kurs und den Techniken entwickelte van Dijk 2012 die Amsterdam Foot and Ankle Platform (www.ankleplatform.com). Das Ziel dieser frei zugänglichen Website für orthopädische Chirurgen ist es, Wissen und Fähigkeiten in der Pathologie des Sprunggelenks und des Rückfußes zu verbessern.
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Ehrenmitglied Prof. Niek van Dijk und GFFC-Präsidentin Dr. Mellany Galla |
Prof. van Dijk bedankte sich für die Ehrenmitgliedschaft und würdigte die GFFC als wichtige Fachgesellschaft weit über Deutschland hinaus. In seinem anschließenden Vortrag beschäftigte er sich mit osteochrondalen Läsionenen (OCL). Am Beispiel diverser (prominenter) Sportler wie etwa dem Fußballer Marc van Basten berichtete er von seinen Erfahrungen mit diesem Verletzungsbild und zeigte auf, wie Athleten es zurück in den (Profi)Sport schaffen können.
Dr. Amol Saxena Prof. Markus Walther sprach über das zweite Ehrenmitglied, Dr. Amol Saxena aus Palo Alto, USA und dessen „Leben für Sport und Füße“. Dr. Saxena behandelt viele Spitzenathleten, ist unter anderem Präsident der American Academy of Podiatric Sports Medicine (AAPSM) und publizierte bisher über 100 Artikel. Auch in der GFFC engagiert er sich als Referent.
In seinem anschließenden Vortrag - den er vorwiegend auf Deutsch hielt – erläuterte Dr. Saxena seine Herangehensweise bei Verletzungen des Großzehengrundgelenks bei Athleten. Dabei behandelte er neben den Themen Anatomie und Sportschuhproblemen vor allem die konservativen und operativen Behandlungsmöglichkeiten des „Turf Toe“ an Fallbeispielen einer Tänzerin, einer Beachvolleyballerin sowie einem Langstreckenläufer.
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GFFC-Ehrenmitglied Dr. Amol Saxena |
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GFFC-Jahreskongress 2018
Der nächste Jahreskongress findet am 30. November und 1. Dezember 2018 in München statt, dann unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Matthias Walcher (Würzburg) und Dr. Sebastian Altenberger (München).
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Aus dem Vorstand
Zertifizierungsbedingungen
Beschlossen bei der Vorstandssitzung vom 30.11.17 und abgestimmt bei der Mitgliederversammlung am 01.12.2017 wurde eine Modifikation der Zertifizierungsbedingungen. Bisher erfolgte eine Unterteilung in „Zertifikat“ und „Expertenzertifikat“. Um die Differenzierung zwischen diesen beiden Zertifizierungen deutlicher hervorzuheben, erfolgt eine Umbenennung in „Basis-Zertifikat“ und „Experten-Zertifikat“. Die Zertifizierungsbedingungen für das sog. „Basis-Zertifikat“ entsprechen den bisherigen Prämissen. Für das „Experten-Zertifikat“ sind neben den 8 Punkten, die aus der Teilnahme an den GFFC-Expertenkursen eingebracht werden können, unverändert 200 fußchirurgische Eingriffe in den letzten 2 Jahren erforderlich. Allerdings wird zukünftig eine Aufschlüsselung der OP-Zahlen in Vorfußeingriffe und Rückfußeingriffe erfolgen. Von den 200 Eingriffen aus 2 Jahren sind nun 50 Rückfußoperationen gefordert. Die Experten-Zertifizierungsbedingungen sind auf der Homepage der GFFC (https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/fortbildung/experten-zertifizierungen.html) nachzulesen und gelten für alle Antragstellung ab dem 1.1.2018.
Juristische Hotline
Unverändert bietet die GFFC Ihren Mitgliedern den Service einer juristischen Kurzberatung durch unsere Justiziarin RAe Andrea Mangold. Zum Jahreswechsel wurden aus organisatorischen Gründen die Modalitäten hierfür angepasst. Die Kontaktaufnahme erfolgt nun nicht mehr direkt telefonisch in der Kanzlei Prof. Schlegel, Hohmann, Mangold & Partner, sondern über die Geschäftsstelle der GFFC. Die Mitglieder werden gebeten, Ihre Anfrage unter Angabe ihrer Kontaktdaten per E-Mail an die Geschäftsstelle zu richten. Nach Weiterleitung der Anfrage wird Frau Mangold telefonischen Kontakt aufnehmen.
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Ausblick: Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Kursen der GFFC sowie auch zu den Kursen unter dem Patronat der GFFC finden Sie auf der Homepage der GFFC unter Termine. Hier können Sie sich auch online anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie gern mit der GFFC-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
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Einblick: Fakten und Hintergründe
Neues aus der Rechtsprechung Bericht von Andrea Mangold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Urteil des OLG Nürnberg vom 20.04.2017 (AZ: 5 U 458/16) Im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses zu den Anforderungen an eine Operationsdokumentation
Nach dem Patientenrechtegesetz (§ 630 f BGB) ist der behandelnde Arzt verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen.
Regelmäßig stellt sich daher die Frage, was im Sinne des Gesetzes als wesentlich zu erachten ist. Definieren beispielsweise die Richtlinien des GBA zur Qualitätssicherung, was in diesem Sinne als aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlich anzusehen ist?
Sachverhalt:
In dem vom OLG Nürnberg entschiedenen Fall hatte ein Patient eine Klinik auf Schadensersatz in Anspruch genommen, weil ihm im unmittelbaren Anschluss an eine Arthroskopie des rechten Kniegelenks eine Endoprothese in der Form einer unikondylären Schlittenprothese ohne hinreichende medizinische Indikation eingesetzt worden sei.
Bei dem Kläger waren wegen Beschwerden im rechten Kniegelenk mehrere Untersuchungen durchgeführt worden (klinische Untersuchung, MRT, Röntgen und Arthroskopie). Dabei wurde schließlich die Verdachtsdiagnose eines Morbus Ahlbäck gestellt. Aufgrund der massiven Beschwerdeproblematik sowie des eindrücklichen radiologischen und korrespondierenden klinischen Befundes zur zeitnahen Rearthroskopie und zur befundabhängigen Sanierung geraten worden. Je nach Befund sei gelenkerhaltend vorzugehen mit Ausräumung der Osteonekrose, Spongiosaplastik und MACT. Alternativ wurde über eine kniekondyläre Schlittenprothesen gesprochen.
Am 27.06.2012 wurde schließlich die geplante Arthroskopie durchgeführt; im Zuge desselben Eingriffs erfolgte sodann die Implantation eines unikondylären Gelenkersatzes. Im Operationsbericht war dazu vermerkt, im Zuge der Arthroskopie zeige sich erneut die Indikation zur Implantation eines unikondylären Ersatzes. Eine detaillierte Darstellung des Arthroskopie-Befundes enthält der Operationsbericht nicht. Eine Folgedokumentation wurde nicht angefertigt.
Urteil:
Das OLG Nürnberg hat die Klage und auch die Berufung des Patienten mit der Begründung abgewiesen, dass dieser den behaupteten Behandlungsfehler, hier also das Fehlen einer medizinischen Indikation für die vorgenommene Prothetik nicht nachgewiesen habe. Eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Klägers greife hier nicht. Ein Verstoß gegen Dokumentationspflichten läge hier nicht vor.
Allgemein gilt folgendes: Wird gegen eine Befundsicherungspflicht verstoßen, kann also nicht mehr festgestellt werden, wie die zu sichernden Befunde ausgefallen waren, so kann zu Gunsten des klagenden Patienten eine Beweiserleichterung dahingehend greifen, dass das vom Patienten behauptete Ergebnis der Befunderhebung für den Rechtsstreit zugrunde gelegt werden kann, wenn ein solches Befundergebnis „hinreichend wahrscheinlich“ ist.
Im konkreten Fall kann der Senat jedoch nicht feststellen, dass die Arthroskopiebefunde vom 27.06.2012 hätten gesichert werden müssen. Die Tatsache, dass ein Befund erhoben werden muss, schließt nicht zwingend ein, dass er auch zu sichern (also aufzubewahren) ist.
Erhobene Befunde müssen dann gesichert werden, wenn sie für das weitere Behandlungsgeschehen zur Verfügung stehen müssen. Allein das Interesse des Patienten, in einem etwaigen Rechtsstreit über ein Beweismittel zu verfügen, rechtfertigt die Annahme einer Befundsicherungspflicht nicht. Insoweit sei es ausreichend, dass im Operationsbericht festgehalten worden war, dass Befunde erhoben worden seien, die die Indikation für die Schlittenprothese bestätigten. Eine genauere Beschreibung der Befunde oder gar die Fotodokumentation seien nicht erforderlich. Da nach dem Einsetzen der Schlittenprothese der Gelenkknorpel in dem betreffenden Kompartiment nicht mehr vorhanden ist, leuchtet ein, dass für einen Nachbehandler das Ausmaß der zuvor bestehenden Knorpelschädigung keinerlei Bedeutung mehr hat.
Nicht maßgeblich sei insoweit, dass die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie des GBA eine detaillierte Beschreibung des pathologischen Gelenkbefundes in einer schriftlichen Dokumentation fordert sowie eine Fotodokumentation. Der Zweck der Richtlinie besteht in Bezug auf die Dokumentation darin, eine Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen zu ermöglichen. Dies ist davon zu unterscheiden, was gemäß § 630 f BGB aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung als wesentlich anzusehen ist. Entsprechend kann auch aus dieser Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie nicht abgeleitet werden, dass aus medizinischer und haftungsrechtlicher Sicht ein pathologischer Gelenkbefund, der sich bei einer Arthroskopie ergeben hat, im Einzelnen zu dokumentieren ist. Dies ergibt auch die Begründung des Entwurfes des Patientenrechtegesetzes so nicht her.
Anmerkung:
Diese Entscheidung des OLG Nürnberg wurde in einem Haftungsprozess getroffen. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob aus Abrechnungsgründen eine detaillierte Dokumentation und gegebenenfalls auch Fotodokumentation erstellt und aufbewahrt werden muss.
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