GFFC Aktuell Nr. 30, April 2017
Inhalt
Editorial
GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Ausblick: Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Einblick: Neues aus der Rechtsprechung
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im letzten Jahr haben die Mitglieder sowohl der GFFC e.V. als auch der D.A.F. einen deutlichen Auftrag an ihren jeweiligen Vorstand erteilt, den Dialog aufzunehmen, um ein Konzept für eine Kooperation beider Gesellschaften zu entwickeln. Der GFFC-Vorstand hält die Gründung einer gemeinsamen Fachgesellschaft für einen sinnvollen Schritt, der das Fachgebiet der Fuß- und Sprunggelenkchirurgie maßgeblich stärken würde. Im Februar d. J. haben sich die Vorstandsmitglieder der GFFC e.V. und der D.A.F. in München getroffen, um gemeinschaftlich Eckpunkte eines Zusammenschlusses auszuarbeiten. Über den Inhalt der Gespräche und den weiteren Verlauf berichtet der Vorstand detailliert in diesem Newsletter.
Ein weiteres wichtiges Thema sind die aktuellen Änderungen der fußchirurgischen DRGs und OPS-Ziffern, die in diesem Newsletter strukturiert erläutert werden. Der Arbeitskreis Abrechnung vertritt mit sehr großem Engagement und Erfolg die Interessen aller fußchirurgisch tätigen Kollegen in den Gesprächen mit InEK und KBV.
Neben den Berichten aus unseren Frühjahrskursen stellen Dr. Dr. Andreas Först und Dr. Dirk-Theodor Schraeder die Zusammenführung des Arbeitskreises Sport und konservative Therapie und des Arbeitskreises Technische Orthopädie dar. Durch die Verzahnung beider Arbeitsgruppen ergeben sich gewinnbringende Synergien.
Abgerundet wird der Newsletter durch nützliche Hinweise unserer Justiziarin, Frau Andrea Mangold, zu aktuellen Urteilen des BSG und des BGH.
Ihre
Dr. Mellany Galla
1. Vorsitzende der GFFC e.V.
GFFC aktiv: Aus Vorstand und Gremien
Update zu den Gesprächen zwischen D.A.F. und GFFC e.V.
Nach der letzten Mitgliederversammlung im Rahmen des Jahreskongresses 2017 der D.A.F. in Bochum möchte der GFFC-Vorstand den Mitgliedern ein kurzes Update über den Stand der Dinge geben.
Nachdem auch die Mitgliederversammlung der D.A.F. 2016 mit überwältigender Mehrheit für Gespräche hinsichtlich einer Annährung gestimmt hat, hatten sich die beiden Vorstände im Februar in München am Flughafen getroffen. Neben vielen identischen Zielen wurden auch die Problempunkte herausgearbeitet, wie z.B. die hohen Kosten der D.A.F. aufgrund der EFAS Zwangsmitgliedschaft für alle Mitglieder. Die Kosten entstehen vor allem durch die Zeitschrift (Foot and Ankle Surgery) welche nach Foot and Ankle International inzwischen die wichtigste Fuß-Zeitschrift weltweit ist. Der Finanzaufwand ist erheblich. Insbesondere für Mitglieder, die weniger internationale Literatur lesen, ist der Nutzen kritisch zu hinterfragen. Die hohen Ausgaben für die EFAS, welche auch regelmäßig von den Kassenprüfern bei den Mitgliederversammlungen hinterfragt werden, zusammen mit der deutschsprachigen Zeitschrift sind die Gründe für die unterschiedliche Finanzstruktur.
Die GFFC hat an anderer Stelle höhere Kosten, beispielsweise leistet sich die GFFC eine bessere Büro-Infrastruktur und eine Justiziarin mit einer Hotline für Mitglieder. Auch werden die Referenten bei den Kursen der GFFC besser honoriert als bei der D.A.F., wobei sich die GFFC hier an den von der Ärztekammer verwendeten Sätzen orientiert hat. Kritisiert wurde, dass die Kurse der GFFC etwas teurer sind als die der D.A.F., wobei die Darstellung der Bilanz zeigte, dass es mit den Preisen der D.A.F. aktuell kaum mehr gelingt die steigenden Preise der Tagungsorte, Kosten für Kadaverfüße usw. kostendeckend abzubilden, so dass hier die nächste Preiserhöhung im Raum steht.
Während die GFFC während der letzten Jahre finanziell sehr stabil aufgestellt war, kämpft die D.A.F. kontinuierlich mit einer Unterfinanzierung, zwischenzeitlich mussten sogar Kredite aufgenommen werden. Es gibt für viele dieser Punkte kein richtig oder falsch, hier hatten sich historisch andere Schwerpunkte entwickelt und es wird von beiden Seiten Flexibilität erforderlich sein, wenn man ein Konstrukt bauen möchte, wo sich Mitglieder der D.A.F. ebenso wiederfinden wie die Mitglieder der GFFC. Ein weiterer signifikanter Unterschied ist der Modus der Kongressorganisation. Hier wechselt die D.A.F. jährlich die Location, der Jahreskongress der GFFC ist seit vielen Jahren in München beheimatet.
Schade war, dass bei der Mitgliederversammlung der D.A.F. die Gespräche D.A.F. - GFFC nicht als Tagesordnungspunkt aufgeführt waren, was zu einigen sehr kritischen Nachfragen der D.A.F.-Mitglieder geführt hat. An der einen oder anderen Stelle entstand der Eindruck, dass der Vorstand der D.A.F. wenig Interesse hat, den Willen der Mitgliederversammlung hinsichtlich einer Annährung weiter zu verfolgen. Nachdem das erste Treffen der Vorstände von der GFFC organisiert wurde, bleibt abzuwarten, wie sich der neue D.A.F. Vorstand nun weiter positioniert.
Unverändert vertritt der Vorstand der GFFC den Standpunkt, dass eine gemeinsame berufspolitische Vertretung aller Ärzte, die Patienten mit Problemen an Fuß und Sprunggelenk behandeln, mehr Vor- als Nachteile bieten würde, auch wenn der eine oder andere Kompromiss zu schließen sein wird. Diese Vision wird scheinbar vom aktuellen D.A.F. Vorstand nicht geteilt, zumindest kam von keinem der anwesenden D.A.F.-Vorstandsmitglieder ein positives Statement hinsichtlich einer weiteren Annäherung. Ob sich unter dieser Voraussetzung eine gemeinsame Vision weiter entwickeln lässt ist fraglich.
Unabhängig von den Gesprächen wird die GFFC den erfolgreichen Kurs der letzten Jahre fortsetzen und alleine die Entwicklung des Jahreskongresses der GFFC als inzwischen mit weitem Abstand größten deutschsprachigen Kongress zum Thema Fuß und Sprunggelenk zeigt, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Die Weiterbildungskurse der GFFC sind weiterhin sehr gefragt und meist wenige Stunden nach Bekanntgabe ausgebucht. Auch die Mitgliederzahlen sind steigend, so dass die GFFC mit nunmehr mehr als 1700 Mitglieder die größte deutschsprachige Fuß- und Sprunggesellschaft ist. Bei der Mitgliederversammlung im Dezember und ggf. in den kommenden Newslettern werden wir weiter berichten.
Der Vorstand der GFFC e.V.
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Neues aus dem Arbeitskreis Abrechnung Dr. Christoph Wilde
Aktuelle Nachrichten vom AK Abrechnung für das Jahr 2017:
- Im Jahr 2017 kommt es zu einer generellen Abwertung aller Relativgewichte im Bereich der Fußchirurgie.
- Die InEK hat sowohl bei der I20 als auch bei der I13 eine zusätzliche DRG-Gruppe (I20H und I13G) eingeführt, um häufig verschlüsselt DRGs wie z.B. die I20C nochmals aufzuteilen. Hierdurch kommt es zu einer komplexen Verschiebung der Gruppen. Häufige Beispiel sind: Lapidusarthrodese I20D, Mehrstrahleneingriff I20E, Hallux rigidus mit Arthrodese I20G, Hallux valgus Korrektur I20H.
- Im Bereich der Hallux valgus-Chirurgie ist es uns trotz großer Widerstände gelungen, den Begriff „mehrdimensionale subkapitale Osteotomie“ mit der Ziffer 5-788.5e wieder einzuführen. Dies ist vor allem für die ambulanten Operateure wichtig. Es gilt, hier den genauen Kodier-Hinweis zu beachten (sagittal, frontal und transversal) und dies auch im OP-Bericht zu vermerken. Die Ziffer 5-788.51 bleibt nun ausschließlich der kombinierten proximalen und distalen Osteotomie vorbehalten.
- Im Bereich der Fußwurzelarthrodesen erfolgte auf unsere Initiative hin eine nochmalige Abänderung: zur besseren Darstellung kann nun die genaue Anzahl der Gelenkfächer verschlüsselt werden. Die OPS-Ziffern 5-808.a0 und 2-3 wurden gestrichen und durch die Ziffern 5-808.a4-8 ersetzt. Die genaue Definition von Fußwurzelgelenken sollte jedoch beachtet werden. Eine DRG-Relevanz ergibt sich hieraus noch nicht. WICHTIG: Die Lapidusarthrodese ist ab 2017 mit 5-808.a4 zu codieren!
- Das Kodieren der alleinigen OPS-Ziffern für „einseitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- u./o. Zehenstrahlen“ 5-86a.1* ist 2017 erst ab einem 6-Strahleneingriff (beidseitiger Eingriff) DRG-relevant.
- Der Schwerpunkt des Arbeitskreises Abrechnung liegt auch 2017 in der besseren Kodierbarkeit und Vergütung von Revisionseingriffen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im internen Bereich für Mitglieder auf der GFFC-Website.
Kassenärztlicher Sektor 2017: Änderungen im EBM gültig ab dem 1.4.2017
Durch unsere Bemühungen konnten wir erreichen, dass die mehrdimensionale subkapitale Osteotomie und auch die Naht der plantaren Platte als D3-Eingriffe eingestuft wurden. Wir stehen weiter im engen Kontakt mit der KBV in Berlin, mit der wir bei unserer letzten Sitzung am 15. Dezember 2016 gemeinsam den Antrag zu den Revisionseingriffen formuliert haben.
Weiter möchten wir eine Aufwertung der Großzehengrundgelenksarthrodese erreichen. Als D2-Eingriff (30 Min.) besteht hier eine deutliche Unterbewertung, die ein ambulantes, kostendeckendes Arbeiten nicht ermöglicht. Evtl. kommen wir im Laufe des Jahres mit der Bitte einer Datenerhebung (OP-Anzahl und OP-Zeiten inkl. OP-Bericht) auf alle Mitglieder der GFFC, D.A.F und des BNC zu. Weitere Treffen mit der KBV sind gewünscht und geplant, bei denen wir auch weiter erfolgreich unser Fachwissen mit einbringen.
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Neues aus dem Arbeitskreis technische/konservative Therapie und Sport: „… vom Fuß-Chirurgen zum Fuß-EXPERTEN“
Die bisherigen Arbeitskreise „Technische Orthopädie“ sowie „Sport und konservative Therapie“ werden zu einem gemeinsamen Arbeitskreis zusammengeführt. Damit wird den Überschneidungen in den Arbeitskreisen Rechnung getragen und die Kompetenz der Gesellschaft gebündelt. Geleitet wird der AK von Dr. Dirk-Theodor Schraeder und Dr. Dr. Andreas Först.
Ein gutes operatives Ergebnis hängt nicht nur von der korrekten Indikation und sachgerechten Durchführung der Operation ab, sondern auch von einer guten Vorbereitung und Nachbehandlung. Ebenso sollte ein Fußchirurg in der Lage sein, Alternativen zur operativen Vorgehensweise aufzuzeigen und zu beherrschen. Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises sind es, diesbezüglich Wissen zu vermitteln, Netzwerke zu schaffen und die Zusammenarbeit zu stärken. Die wesentlichen Schwerpunkte des Arbeitskreises werden dabei die Orthopädietechnik, Physikalische Therapie und Rehabilitation sein, besonders unter dem Kontext einer möglichen oder auch stattgehabten operativen Versorgung. Ebenso wichtig sind auch die professionelle Nachbehandlung nach operativen Eingriffen sowie der gesamte Bereich der nichtoperativ zu versorgenden Beschwerden. Dies gilt sowohl im Bereich der funktionellen Deformitäten wie auch bei der gesamten Palette der Überlastungsbeschwerden, wo durch konservative Behandlung eine Operation vermieden oder der Patient gezielt nach frustraner konservativer Therapie einer Operation zugeführt werden kann.
Die Orthopädietechnik befasst sich mit der Hilfsmittelversorgung insbesondere mit der Prothetik und Orthetik. Man erlangt dabei nicht nur einen Überblick der Vielfalt. Auch ganz praktische Dinge werden hier geklärt, wie etwa die Frage, was konkret auf dem Rezept formuliert werden sollte.
Die Rehabilitation ist ein weiterer Schwerpunkt im Arbeitskreis. Wir wollen sozialmedizinische Netzwerkstrukturen entwickeln, die den operativ und konservativ tätigen Kollegen gleichermaßen helfen sollen, die integrative Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Überlastungsbeschwerden des Fußes sind besonders vor dem Hintergrund einer immer älter und gleichzeitig aktiver und anspruchsvoller werdenden Gesellschaft ein Problem, welches uns besonders im ambulanten Bereich täglich beschäftigt. Auch die Zahl der Sportverletzungen nimmt stetig zu. Derartige Beschwerden und Verletzungen erfordern zwar meist keine operative Behandlung, dennoch aber eine exakte Diagnostik und Therapie, um Langzeitschäden zu vermeiden. Besonders im Leistungssport stellt eine differenzierte Diagnostik und Therapie hohe Anforderungen an die Qualifikation des Behandlers. Aber auch im Breiten- und Freizeitsport treten Beschwerden und Verletzungsmuster auf, welche ein immer differenzierteres Wissen über die Besonderheiten von Fuß und Sprunggelenk erfordern.
Auch hier möchte der Arbeitskreis die GFFC durch Aus- und Weiterbildung sowie Netzwerkbildung zu einem kompetenten Ansprechpartner für Ärzte, Physiotherapeuten, Orthopädie- und Schuhtechniker, Sportler und Trainer machen.
Vom 23.-24. Juni 2017 wird der erste gemeinsame Kurs des AK in Gudensberg-Obervorschütz bei Willi Mander stattfinden, bei dem der gesamte Prozess der Einlagenversorgung und Orthopädieschuhtechnik in kollegialer Zusammenarbeit mit Orthopädie-/Schuhtechnikern abgebildet wird. Von der Verordnung bis zur abschließenden Kontrolle können Ärzte und Techniker die gegenseitigen Anforderungen erfahren, die jeweilige Sprache erlernen und damit Standards der Kommunikation im Sinne einer optimalen Patientenversorgung erarbeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Implementierung der Physikalischen Medizin sein, auch hier speziell im Fokus der Therapie am Fuß. Geplant ist hier ein Kurs „Physikalische Medizin“, in dem die gesamte Palette der Physikalischen Therapie dargestellt werden soll, was für den ambulanten und stationären Bereich gleichermaßen an Bedeutung gewinnt.
Kollegen, die sich in diesem Arbeitskreis mit Ideen, Vorschlägen und Mitarbeit einbringen möchten, sind dazu herzlich eingeladen. Ansprechpartner ist Dr. Dirk-Theodor Schräder (E-Mail: fusschirurgie-owl@gmx.de).
GFFC-Partner: Aktuelle Stipendien
Reise- und Forschungsstipendien
Auch in diesem Jahr vergibt die GFFC zusammen mit ihren Partnern aus der Industrie – namentlich die Unternehmen DJO Global, Otto Bock und Axomed – Reise- und Forschungsstipendien. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gesellschaft-fuer-fusschirurgie.de/fuer-mitglieder/stipendien.html
Rückblick: Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Nachlese zum 12. Rheingauer Basiskurs
Erneut kamen im November 2016 rund 60 Teilnehmern zum mittlerweile 12. Rheingauer Basiskurs in Rüdesheim zusammen. Dieser Kurs ist einer der drei Grundkurse der GFFC, die für die Zertifizierung relevant sind. Nach der Begrüßung durch Dr. Katalin Nass gab es eine Einführung in die Anatomie des Fußes, dafür wurde Professor Prescher aus Aachen eingeladen. Nach den Vorträgen am Vormittag wurde nach der Mittagspause dann im Wechsel zwischen Vorträgen und praktischen Übungen weitergearbeitet. Über die Industrieausstellung, die durch zahlreiche Firmen gestellt wurde, konnte man sich über Neuerungen informieren. Am Freitagabend ging es dann zu einer Weinprobe in die Weinkellerei des Schlosshotels. Im nächsten Jahr wird wieder ein Basiskurs im November in Rüdesheim angeboten.
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Nachlese zum 2. Rostocker Masterkurs
Im Februar 2017 kamen 40 Teilnehmer zum Masterkurs in das Institut für Anatomie in der Universitätsmedizin Rostock zusammen. Im Wechsel zwischen Vorträgen am Vormittag und praktischen Übungen am Nachmittag konnte die Theorie dann auch in Zweiergruppen am Präparat in die Praxis umgesetzt werden.
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Nachlese zum 1. Göttinger Aufbaukurs
Der 1. Göttinger Aufbaukurs am 17. und 18. Februar unter der Leitung von Dr. Hartmut Stinus und Dr. Thorsten Randt war mit 40 teilnehmenden Ärzten ausgebucht. Geboten wurde ein vielseitiges Programm rund um den Vorfuß. Über anatomische Grundlagen bis hin zu basisnahen Osteotomien wurden im Wechsel Vorträge gehalten, die dann in Zweier-Teams praktisch umgesetzt werden konnten. In den Pausen konnten die Teilnehmer sich über verschiedene Möglichkeiten der Versorgung durch Implantate, Schrauben sowie der postoperativen Versorgung an den Ständen der Industrieausstellung informieren. Im nächsten Jahr wird in Göttingen dann ein Masterkurs mit praktischen Übungen angeboten.
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Nachlese zum 13. Basiskurs
Das 13. Göttinger Seminar im März 2017 war mit 60 teilnehmenden Ärzten erneut ausgebucht. Die Kursleiter Dr. Thorsten Randt und Dr. Hartmut Stinus präsentierten den interessierten Teilnehmern ein vielseitiges Programm rund um den Fuß. Über anatomische Grundlagen bis hin zu basisnahen Osteotomien wurden Vorträge gehalten, die dann im Wechsel praktisch umgesetzt wurden. Im nächsten Jahr wird in Göttingen wieder ein Basiskurs angeboten.
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Nachlese zum 9. Aachener-Expertenkurs „Trauma“
Mit 42 teilnehmenden Ärzten war dieser Expertenkurs Ende März sehr gut gebucht. Das anspruchsvolle Programm rund um das Thema „Trauma“ wurde durch die Kursleiter Dr. Thorsten Randt sowie Prof. Thomas Mückley vorgestellt. Herr Prof. Prescher, Leiter des anatomischen Instituts, hielt einen interessanten Vortrag über die „Anatomischen Grundlagen zum Verständnis der Rekonstruktion nach Fuß-Trauma“. Nach den Vorträgen ging es am Nachmittag über zu den praktischen Übungen. Am zweiten Tag wurden dann über verschiedene Frakturen Vorträge gehalten und bei den praktischen Übungen Sehnen- und Bandverletzungen behandelt. Dank der vertretenden Industrie konnten die Teilnehmer verschiedene Implantate in der Anwendung testen. Der Trauma-Kurs findet im Wechsel alle zwei Jahre statt. Im nächsten Jahr wird in Aachen wieder der Arbeitskreis Neuropathischer Fuß Vorträge sowie praktische Übungen rund um das Thema diabetische Füße anbieten.
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Nachlese zum 14. Grazer Aufbaukurs
Mit 48 teilnehmenden Ärzten war der Aufbaukurs Ende März 2017 im Anatomischen Institut der Universität Graz gut besucht. Univ. Doz. Dr. Ernst Orthner, der die wissenschaftliche Leitung hatte, führte die Teilnehmer im Wechsel zwischen Vorträgen und praktischen Teil durch zwei Kurstage. Es wurden verschiedenste Techniken vorpräpariert, die dann von allen Teilnehmern auch selbst umgesetzt werden mussten. Unterstützt wurden die Referenten durch die hervorragenden Bedingungen des Anatomischen Instituts der Universität Graz.
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Nachlese zum Operationskurs "Minimal-invasive Fußchirurgie" in Innsbruck
Am 7. und 8. April 2017 fand der 4. Operationskurs für minimal-invasive Fußchirurgie der GFFC in Innsbruck unter der Leitung von Dres. Hermann Leidolf, Frank Mattes und Georg Hochheuser statt. Das Interesse war erneut sehr groß, der Kurs war nahezu ausgebucht. Erstmals konnten wir Prof. Mariano de Prado aus Spanien für die Faculty gewinnen, dem wohl erfahrensten Fußchirurgen für die MIS in Europa. Mariano de Prado konnte uns eindrucksvolle Beispiele demonstrieren, dass selbst XXL-Fehlstellungen mit der minimal-invasiven Technik zu lösen sind.
Dr. Leidolf und Prof. Mariano de Prado
Ausblick: Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Kursen der GFFC sowie auch zu den Kursen unter dem Patronat der GFFC finden Sie auf der Homepage der GFFC unter Termine. Hier können Sie sich auch online anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie gern mit der GFFC-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
Einblick: Fakten und Hintergründe
Neues aus der Rechtsprechung Bericht von Andrea Mangold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
BSG Urteil vom 28.09.2016 – Az. B 6 KA 40/15 R – Nachbesetzungsfähigkeit von rein chirurgischen Zulassungen Dieses Urteil wurde in den vergangenen Monaten heftig diskutiert und liegt nunmehr seit wenigen Wochen auch in vollständiger Form veröffentlicht vor.
Die Klägerin, ein MVZ, begehrte hier die Feststellung, dass ihr im Wege der Nachbesetzung der Stelle eines Facharztes für Chirurgie die Anstellungsgenehmigung zur Beschäftigung eines Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie ohne Beschränkung auf die Unfallchirurgie erteilt wird.
Hierzu hat der 6. Senat entschieden, dass ein Facharzt für Chirurgie nicht mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nachbesetzt werden kann.
Hintergrund ist, dass hier Bedarfsplanung und Weiterbildungsordnung auseinanderfallen. Bedarfsplanungsrechtlich werden die Chirurgie einerseits und die Orthopädie andererseits als getrennte, d.h. parallel nebeneinander existierende Bereiche behandelt (§ 12 Bedarfsplanungs-Richtlinie). Damit folgt das Bedarfsplanungsrecht nicht dem Weiterbildungsrecht, das die „Orthopädie und Unfallchirurgie“ als eine von acht Facharztkompetenzen innerhalb des Gebietes der Chirurgie normiert (vgl. BSG aaO Rd. 21 in Juris und die Muster-Weiterbildungsordnung der BÄK 2003 idF vom 23.10.2015).
Nicht erfasst von dieser Entscheidung ist die Nachbesetzung einer Stelle, die mit einem Facharzt für Chirurgie und Schwerpunkt Unfallchirurgie besetzt ist. Insoweit hat das BSG in seinem Urteil dieser Stelle mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Fazit: Hier ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) gefordert, neue Bedarfsplanungsrichtlinien zu erarbeiten. Fachärzte für Chirurgie haben derzeit lediglich die Möglichkeit, ihre Praxen an einen Facharzt für Chirurgie oder einen Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie zu übertragen.
BGH Beschluss vom 08.02.2017 – Aktuelles zur unmittelbaren Bindungswirkung einer Patientenverfügung
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sie neben den Erklärungen zu den ärztlichen Maßnahmen, in die der Ersteller einwilligt oder die er untersagt, auch erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll.
- Die schriftliche Äußerung, dass "lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben" sollen, enthält für sich genommen nicht die für eine Patientenverfügung bindende notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen.
- Die erforderliche Konkretisierung kann sich im Einzelfall auch bei nicht hinreichend konkret benannten ärztlichen Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Der Wille des Errichters der Patientenverfügung ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln.
In letzter Zeit hatte sich der BGH mehrfach mit den Anforderungen zu befassen, die an eine wirksame Patientenverfügung zu stellen sind. Bei den betroffenen Ärzten sorgt dies nachvollziehbar für Verunsicherung. Schwierigkeiten bestehen häufig gerade auch bei Patientenverfügungen älteren Datums (hier: 1998).
Der BGH führt in seinem Beschluss aus, dass einerseits eine Patientenverfügung dann bindend ist, wenn sie die jeweilige Behandlungssituation konkret beschreibt, in der die Verfügung gelten soll und andererseits die ärztlichen Maßnahmen genau bezeichnet, in die der Ersteller einwilligt oder die er untersagt, etwa durch Angaben zur Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Antibiotikagabe oder Dialyse. Die Anforderungen an eine Patientenverfügung dürfen dabei nach BGH jedoch auch nicht überspannt werden. So kann der Patient seine Biografie als Kranker nicht vorausahnen, ebenso wenig die Fortschritte in der Medizin.
Allgemeine Anweisungen, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder die Äußerung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ beinhalten für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. In solchen Fällen muss der Patientenwille durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln. Im konkreten Fall hat der BGH keine Entscheidung getroffen, sondern zur weiteren Ermittlung des Sachverhaltes zurückverwiesen.
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