GFFC Aktuell Nr. 28, September 2016
Inhalt:
Editorial
GFFC aktiv - Aus Vorstand und Gremien
Ausblick - Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Rückblick - Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Einblick - Neues aus der Rechtsprechung
GFFC-Partner - Aktuelle Stipendien
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Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Sommer neigt sich dem Ende entgegen und der Jubiläumskongress zum 20-jährigen Bestehen der GFFC e.V. nähert sich mit großen Schritten. Wir werden in diesem Jahr wieder im Dolce Kongresshotel tagen. Die Kongresspräsidenten Dr. Dr. Först, Dr. Schraeder und Dr. Mattes haben zusammen mit der Geschäftsstelle mit viel Engagement ein sehr schönes Programm erstellt. Auch der Kongressabend wird sicher wieder ein Highlight in der Geschichte unserer Gesellschaft. Das aktuelle Programm finden Sie auf der Homepage.
Beim EFAS – D.A.F. Jahreskongress Ende Juni in Berlin wurde das Thema der weiteren Annäherung der beiden Fachgesellschaften D.A.F. und GFFC e.V. intensiv diskutiert. Die überwältigende Mehrheit der Mitglieder der D.A.F. hat, wie auch unsere Mitglieder, den Vorstand beauftragt, intensiver in Gespräche hinsichtlich einer weiteren Annäherung einzusteigen. Analog wird mehrheitlich die Meinung vertreten, dass für alle, die im Bereich Fuß und Sprunggelenk aktiv sind, eine große und starke gemeinsame Fachgesellschaft mehr Vor- als Nachteile bietet, auch wenn an der einen oder anderen Stelle Kompromisse ausgehandelt werden müssen. Ziel ist, dass wir zur Mitgliederversammlung beim Jahreskongress erste konkrete Punkte diskutieren und ggf. abstimmen können.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Vorstände der GFFC e.V. und der D.A.F. beauftragt wurden, in einen Dialog einzutreten um ein Konzept zu erarbeiten, wie die beiden Gesellschaften im Sinne der Fuß- und Sprunggelenkchirurgie zukünftig kooperieren können. Ob in Zukunft ein Zusammenschluss bzw. die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft realisiert wird, muss dann die Mitgliederversammlung entscheiden. Um diesen Prozess möglichst gemeinschaftlich zu gestalten, ist Ihre Teilnahme an den Mitgliederversammlungen wichtig. Ich möchte Sie heute schon herzlich einladen, in München teilzunehmen.
Schließlich freuen wir uns sehr, dass wir in Zukunft für die verschiedenen Kurse begleitende Bücher anbieten können. Aufgrund der Buchpreisbindung ist ein Einzelverkauf von Büchern über die GFFC e.V. nicht möglich, allerdings ist es uns gelungen, sehr attraktive Pakete aus Kurs und Buch zu schnüren, die optional bei der Kursanmeldung gebucht werden können. Mehr hierzu im Newsletter. Ich freue mich, Sie beim Jahreskongress zu sehen.
Bis dahin alles Gute
Prof. Dr. med. Markus Walther 1. Vorsitzender
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GFFC aktiv – Aus Vorstand und Gremien
Neues aus dem Arbeitskreis Neuropathischer Fuß Dr. Ralph Springfeld
Am 8. und 9. September fand die erste wissenschaftliche Sitzung der A-DFS in Stuttgart statt. Die Association of Diabetic Foot Surgeons will die Interessen der Chirurgen vertreten, die sich mit dem diabetischen Fußsyndroms auseinandersetzten.
Im Rahmen des Jahreskongresses in München wird sich ein Themenblock mit dem Diabetischen Fuß befassen, in diesem Jahr werden Kleinzehendeformitäten diskutiert - mit Dirk Hochlehnert und Gerald Engels konnten hier zwei hochkarätige Referenten gefunden werden.
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Nachlese zum Basis- und Aufbaukurs minimal-invasive Fußchirurgie in Madrid Frank Mattes
Zum diesjährigen Basis- und Aufbaukurs für minimal invasive Fußchirurgie, der vom 26. bis 28. Juni im Madrid stattfand, waren auch Hermann Leidolf und Frank Mattes vom Arbeitskreis MIS der GFFC e.V. als Kursreferenten eingeladen. Der jährlich stattfindende Kurs der internationalen Gesellschaft für minimal invasive Fußchirurgie (GRECMIP), der von Olivier Laffenetre und Mariano de Prado geleitet wurde, zog Fußchirurgen aus der ganzen Welt an die Universität von Madrid. Im Basiskurs wurden an zwei Tagen die etablierten Techniken im Bereich der Vorfußchirurgie vermittelt. Im eintägigen Aufbaukurs stand der Mittel- und Rückfuß im Fokus. Hier wurden auch Ausblicke in die minimal-invasive Zukunft gegeben. Während tagsüber in Vorträgen und am Präparat Wissen vermittelt wurde, hatten Referenten und Kursteilnehmer während des Abendprogramms die Möglichkeit, auch die kulinarischen Vorzüge Madrids kennenzulernen.
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Ausblick - Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Kursen der GFFC sowie auch zu den Kursen unter dem Patronat der GFFC finden Sie auf der Homepage der GFFC unter Termine. Hier können Sie sich auch online anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie gern mit der GFFC-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
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Bringen Sie Ihre OP-Assistenz mit zum GFFC-Kurs
Ab 2017 besteht die Möglichkeit OP-Personal/Physician Assistant/Chirurgisch-technische Assistenten zu den GFFC-Kursen mitzubringen. Gerade wenn neue Techniken eingeführt werden, kann es sehr hilfreich sein, wenn das Team weiß, worum es geht. Teilnehmer eines GFFC-Kurses können eine Person aus dem oben genannten Personenkreis für eine Gebühr von € 70 mit anmelden. Die Anmeldegebühr umfasst die Teilnahme an allen Vorträgen sowie die Pausenverpflegungen. Die Teilnahme an den Präparationen beschränkt sich auf das Zusehen, eigene Präparationen sind nicht vorgesehen. Die isolierte Buchung einzelner Tage ist nicht möglich.
Gerne können ihre Mitarbeiter gegen einen Unkostenbeitrag an der Abendveranstaltung teilnehmen.
Je nach Kursort sind die Räumlichkeiten unterschiedlich bemessen, so dass nur ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung steht. Die Plätze werden nach „first comes first served“ vergeben, solange Plätze verfügbar sind. Die Anmeldung für einen GFFC Kurs umfasst keinen Rechtsanspruch auf o.g. Angebot.
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Begleitende Literatur zu den Kursen der GFFC e.V. – ab Herbst 2016 zusammen mit den Kursen buchbar
Ab Herbst bietet die Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie (GFFC e.V.) die Möglichkeit, Zertifizierungskurse incl. eines Kursbuches zu buchen. Die aufgeführten Bücher wurden maßgeblich von Referenten und Instruktoren der GFFC e.V. mitgestaltet. Durch die Kombination eines Kursbuches mit einem Kurs ist es uns gelungen, sehr attraktive Preise zu realisieren.
Lübecker Arthroskopie-Kurs Galla M, Walther M: Arthroskopie an Sprunggelenk und Fuß. Schattauer Verlag 2016 Eine Leseprobe finden Sie unter http://www.schattauer.de/de/book/detail/product/1150-arthroskopie-an-sprunggelenk-und-fuss.html.
Technische Orthopädie Baumgartner R, Möller M, Stinus H: Orthopädieschuhtechnik. Maurer Verlag, 2013 (2. Auflage) Infos unter: http://shop.maurer-online.de/cat-ostechnik/cat-ostechnik-buecher/cat-handwerk-ost/baumgartner-moeller-stinus-orthopaedieschuhtechnik-detail
Alle anderen Kurse Walther M, Thomas M: my-medibook: Fuß und Sprunggelenk (2016) - Online-Lehrbuch incl. umfassender Darstellung der verschiedenen OP Techniken. Freischaltung für 12 Monate. Eine Leseprobe finden Sie unter: https://www.my-medibook.de/fuer-aerzte/operationstechniken/op-techniken-vorfuss/hallux-rigidus/articles/cheilektomie.html
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Im Paket von Kurs und Buch ist es möglich, Rabatte von 20-40% zu realisieren, verglichen zum isolierten Kauf der jeweiligen Bücher und hiervon getrennter Kursbuchung. Aufgrund der Buchpreisbindung ist ein Verkauf von einzelnen Büchern zu reduzierten Preisen nicht möglich. Auch findet kein Buchverkauf am Kursort statt. Die angebotenen Preise beziehen sich auf die Kombination aus Kurs und Buch und sind ein spezielles Angebot für Kursteilnehmer der GFFC e.V. Das Paket aus Kurs und Buch kann bei einer Kursanmeldung optional gebucht werden, die Bücher erhalten die Teilnehmer dann zum Kursbeginn bei der Registrierung vor Ort.
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Rückblick - Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Nachlese zum Lübeck Arthroskopiekurs
Am 23. und 24. September fand der mittlerweile 10. Lübecker Expertenkurs „Arthroskopie“ der GFFC, geleitet von Dr. Mellany Galla und Dr. Angela Simon, statt. eben den interessanten Vorträgen wurden im Präparationssaal arthroskopische OP-Techniken am oberen und unteren Sprunggelenk sowie Rückfuß demonstriert.
Somit konnten die 33 Teilnehmern das Gehörte auch gleich an den elf hervorragend ausgestatteten Arbeitsplätzen praktisch umsetzen, die seitens der Industrie zu Verfügung gestellt wurden.
Das Anatomische Institut der Universität zu Lübeck unterstützte ebenfalls mit seinen tollen Veranstaltungsräumen und den hervorragenden Präparaten die guten Voraussetzung für einen solchen Kurs.
Nachlese zum Lübecker Masterkurs
Unter der Leitung von Dr. Thorsten Randt und Dr. Kai Olms fand am 9. und 10. September der 23. Masterkurs der GFFC in gewohnter Weise in Lübeck statt. Dieser zweitägige Kurs der 3. Zertifizierungsstufe war - wie so oft - ausgebucht. Die Themen und praktischen Übungen waren auf den Vor- sowie Rückfuß ausgerichtet. Die Teilnehmer wurden durch den Wechsel von Vorträgen zu praktischen Teilen an beiden Tagen sehr gefordert.
Dank der Unterstützung seitens der Industrie und den guten Präparaten der Lübecker Anatomie konnte erneut ein hohes Maß an Qualität für die Teilnehmer erzielt werden.
Nachlese zum 3. Wiener Seminar für praktische Fußchirurgie
Mit 52 Teilnehmern war der 3. Wiener Basiskurs am 3. und 4. Juni 2016 ausgebucht. In einem Hotel in der Wiener Innenstadt haben wir gute Bedingungen vorgefunden um an Knochenmodellen Sägetechniken zu üben. Die Teilnehmer wurden nach der Mittagspause in zwei Gruppen aufgeteilt, dadurch konnten die vielen aufkommenden Fragen optimal beantwortet werden.
Den österreichischen und schweizerischen Teilnehmern hat es ebenso gefallen und es wurden beim gemeinsamen Abendessen viele neue Kontakte geknüpft. Neben den Vorträgen waren die praktischen Übungen am Knochenmodell eine willkommene Abwechslung, um das Gehörte in die Praxis umzusetzen.
Die begleitende Industrieausstellung hat auch dazu beigetragen, dass sich alle Teilnehmer schon vor Ort über die verschiedenste Produkte und ihrer Anwendung informieren konnten.
Nachlese zum 10. Expertenkurs Technische Orthopädie (Einlagen-Workshop)
Der 10. (Jubiläums-) Kurs der GFFC unter der Leitung von Herrn Dr. Theodor Schraeder fand dieses Mal vom 29. bis 30 April in Hamburg statt. Hinzu kamen die Gründer des Arbeitskreises: Dres Alexander Sikorski und Ralph Springfeld sowie Herr Willi Mander, die über den Verlauf der Einlagenversorgung von früher bis heute zu berichten wussten. Zudem waren auch altbekannte Referenten eingeladen, die in der Vergangenheit diesen Arbeitskreis ebenfalls unterstützt haben oder es noch tun.
Dieser zweitägige Kurs war gut gebucht, die Fragen der 45 anwesenden Ärzte und OSM/OST/OT wurden ausführlich beantwortet. Beste Voraussetzungen fanden die Teilnehmer hierfür im Mövenpick Hotel Hamburg mit Blick über die Stadt.
Ebenfalls gut angenommen wurden die angebotenen Workshops, für die es viel Lob gab. Die ausstellende Industrie hat mit Ihren Produktständen auch einen Teil dazu beigetragen. Die Meinung dieser großen Runde war einheitlich gut: „Eine gelungene Veranstaltung dank der hervorragenden Referenten und des schönen Veranstaltungsortes“.
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Einblick - Neues aus der Rechtsprechung
Neues aus der Rechtssprechung Bericht von Andrea Mangold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Rechtsprechung:
BGH Urteil vom 19.07.2016, Az: VI ZR 75/15 – Bei Vereinbarung einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus hat der Patient regelmäßig Anspruch darauf, dass diese vom Chefarzt durchgeführt wird. Andernfalls werden Schadensersatzansprüche riskiert.
Sachverhalt: Der Kläger stellte sich am 31.08.2011 wegen eines Morbus Dupuytren im Krankenhaus vor. Dort wurde der Kläger vom zuständigen Chefarzt des Krankenhauses untersucht. Am 14.09.2011 schloss er seine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus ab, in dem Chefarztbehandlung vereinbart wurde. Am 19.09.2011 wurde der Kläger stationär aufgenommen und nun von dem stellvertretenden „nicht liquidationsberechtigten“ Oberarzt des Krankenhauses operiert. In eine Operation durch den Oberarzt hatte der Kläger nicht eingewilligt. Postoperativ stellten sich bei dem Kläger an der operierten Hand erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen ein. Im Zuge des Verfahrens wurde durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen festgestellt, dass die Operationsleistung selbst kunstgerecht erbracht wurde.
Urteil: Hierzu urteilte nun der BGH, dass der durchgeführte Eingriff mangels Einwilligung des Patienten in die Behandlung durch den Oberarzt (anstelle des Chefarztes) von vornherein rechtswidrig gewesen sei. Die Klinik habe das Vertrauen des Patienten getäuscht. Die Entscheidung der Vorinstanz wurde durch den BGH aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Entsprechend hat der Kläger nach Ansicht des BGH grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Einwand der Beklagtenseite, der Schaden wäre – nachdem der Oberarzt nach Feststellung des Gerichts bestellten Sachverständigen kunstgerecht operiert hat – bei einer Operationsleistung durch den Chefarzt ebenfalls entstanden, ist nach Ansicht des BGH zurückzuweisen, weil dies dem Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen widerspricht (juristisches Stichwort: „rechtmäßiges Alternativverhalten“).
Hintergrund ist, dass die Rechtsprechung seit jeher das Erfordernis der Einwilligung des Patienten in die Heilbehandlung zur Rechtfertigung des Eingriffs in die körperliche Integrität aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmungsrecht des Patienten ableitet.
Erklärt der Patient in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechtes, er wolle sich nur von einem bestimmten Arzt operieren lassen, darf ein anderer Arzt den Eingriff nicht vornehmen. Ist also der Eingriff durch einen bestimmten Arzt, regelmäßig den Chefarzt, vereinbart oder konkret zugesagt, so muss der Patient rechtzeitig aufgeklärt werden, wenn ein anderer Arzt an dessen Stelle treten soll. Fehlt die wirksame Einwilligung in die Vornahme des Eingriffs, ist der in der ärztlichen Heilbehandlung liegende Eingriff in die körperliche Integrität rechtswidrig. Entsprechend ist der behandelnde Arzt grundsätzlich – auch bei kunstgerecht durchgeführtem Eingriff – zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.
LG Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016 – 13 S 123/15 Leitsätze:
- Die nicht zutreffende Wiedergabe des Gesetzeswortlautes des § 17 Abs. 3 Satz 1 Krankenhausentgeltgesetz (Hier: fehlendes Zusatzes „angestellten oder beamteten“) führt zur Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung.
- Die Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung führt auch zur Unwirksamkeit des Behandlungsvertrages (Arzt-Zusatzvertrages) zwischen Wahlarzt und Patient, sodass keine Wahlleistungen abgerechnet werden können.
- Offen bleibt, ob der Mangel der Wahlleistungsvereinbarung durch die nicht vollständige Wiedergabe des § 17 Abs. 3 Satz 1 Krankenhausentgeltgesetz durch eine richtige und wirksame schriftliche Patienteninformation gem. § 17 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz geheilt werden kann.
Fazit: Die Anforderungen an die Gestaltung von Wahlleistungsvereinbarung steigen. Insgesamt empfiehlt sich daher, die entsprechenden Formulierungen, einschließlich der Stellvertretervereinbarungen sowie das Procedere im Krankenhaus zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.
GFFC-Partner - Aktuelle Stipendien
Reise- und Forschungsstipendien 2017
Auch im kommenden Jahr vergibt die GFFC zusammen mit ihren Partnern aus der Industrie – namentlich die Unternehmen DJO Global, Otto Bock und Axomed – Reise- und Forschungsstipendien. Eine aktuelle Übersicht mit sämtlichen Ausschreibungsbedingungen finden Sie auf der GFFC-Homepage unter Stipendien.
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Wir freuen uns über Ihre Informationen, Anregungen oder Leserbriefe zu GFFC Aktuell per Mail an k.weissner@gmx.de. Der nächste GFFC Newsletter erscheint nach dem Jahreskongress im Dezember.
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