GFFC Aktuell Nr. 23, Dezember 2014
Inhalt:
Editorial
GFFC aktiv - Aus Vorstand und Gremien
Rückblick - Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Rückblick - Berichte über ausgewählte Sitzungen der 22. GFFC-Jahrestagung
Ausblick - Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Einblick - Neues aus der Rechtssprechung
GFFC-Partner - Aktuelle Reise- und Forschungsstipendien
Zu guter Letzt
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Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser Newsletter ist die letzte Ausgabe im ausklingenden Jahr, in der wir Ihnen in erster Linie über ausgewählte Sitzungen unserer 22. GFFC-Jahrestagung berichten wollen, die erst wenige Tage zurückliegt.
Nach Stationen im Hilton City, Holiday Inn und Hilton Tucherpark in den vergangenen Jahren sind wir 2014 im Kongresshotel Dolce Munich angekommen. Für die GFFC-Geschäftsstelle ist es eine große Herausforderung, für einen Kongress in unserer Größenordnung einen passenden Veranstaltungsort zu finden. Nachdem sich bereits 2012 angesichts steigender Teilnehmerzahlen abzeichnete, dass das Hilton Tucherpark zu klein wird und außerdem eine erneute signifikante Preiserhöhung im Raum stand, begaben wir uns auf die Suche nach Alternativen. Das Dolce Munich verfügt als einziges verbleibendes Hotel über ausreichend große Vortragsräume und bietet für unsere Bedürfnisse gute Rahmenbedingungen: kostenloses Internet, kostenlose Parkplätze, schöne neue Zimmer und ein exzellentes Catering. Ein weiterer Pluspunkt sind die großzügig bemessenen Ausstellungsflächen für die Industrie. Dank der Einkünfte aus Industrieausstellung und Industrieworkshops können wir den Kongress zu einem fairen Preis durchführen und gewinnen in der Ausgestaltung neue Möglichkeiten, die über Teilnahmegebühren alleine nicht realisierbar wären.
Alternativ hätten wir nur eines der Kongresszentren ohne angegliedertes Hotel mieten können, also das CCM oder das ICM in Riem. Diese Kongresszentren ohne Hotel sind nicht einmal zentraler gelegen als das Dolce Munich. Allerdings wäre dort z. B. der sehr schöne Kongressabend ungleich schwieriger umzusetzen gewesen, da die Teilnehmer über ganz München verstreut in Hotels untergebracht gewesen wären.
Die Rückmeldungen zeigen uns, dass für den Kongress selbst das Dolce Munich eine sehr gute Wahl war, weil wir dort viele neue Ideen umsetzen konnten. Daher werden wir auch den Jahreskongress 2015 dort ausrichten. Die Geschäftsstelle und der Vorstand versuchen, alle mit einem München-Besuch verbundenen Bedürfnisse in die Planung einzubeziehen. Die größere Distanz zur Münchener Innenstadt haben wir durch den Shuttle-Service zum S-Bahnhof versucht zu kompensieren. Diesen Service werden wir 2015 sicherlich weiter ausbauen.
Wir wünschen Ihnen frohe und gesegnete Weihnachten, alles Gute für das neue Jahr und weiterhin viel Freude bei der Behandlung von Erkrankungen an Fuß und Sprunggelenk!
Wir freuen uns, Sie bei einer der nächsten Veranstaltungen der GFFC begrüßen zu dürfen.
Ihr Prof. Dr. Markus Walther 1. Vorsitzender der GFFC
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GFFC aktiv – Aus Vorstand und Gremien
Mitgliederversammlung: Der neugewählte Vorstand nimmt seine Arbeit auf Bericht von Prof. Markus Walther, GFFC-Vorsitzender
Im Rahmen der 22. GFFC-Jahrestagung fanden am 5. Dezember 2014 auch eine Mitgliederversammlung der GFFC und Neuwahlen zum Vorstand statt. Mit Ausnahme von Dr. Johannes Beike, der satzungsbedingt nicht ein weiteres Mal als Schriftführer antreten konnte, stellten sich alle Vorstandsmitglieder erneut zur Wahl und wurden ohne Gegenstimmen in ihren Ämtern bestätigt.
1. Vorsitzender: Prof. Markus Walther, München 2. Vorsitzende: Dr. Mellany Galla, Hildesheim Kassenwart: Prof. Thomas Mückley, Erfurt Schriftführer (neu): Dr. Guido Kühne, Pullach
Die neuen Vorstandsmitglieder nahmen die Wahl an und dankten den GFFC-Mitgliedern für das in sie gesetzte Vertrauen für die neue zweijährige Amtszeit.
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Neues aus dem Arbeitskreis Recht, Gutachten und Berufspolitik Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Der niedergelassene Chirurg Dr. Christoph Schüürmann (Bad Homburg), Mitglied im GFFC-Arbeitskreis Recht, Gutachten und Berufspolitik, ist seit Mitte November 1. Vorsitzender des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC). Er folgt dem Stuttgarter Chirurgen Dr. Dieter Haack, der das Amt altersbedingt niederlegte. Als eines seiner wichtigsten politischen Ziele bezeichnete Schüürmann es, die Abschaffung des Facharztes für Allgemeinchirurgie in der geplanten Neufassung der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) zu verhindern.
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Rückblick - Berichte über vergangene GFFC-Veranstaltungen
Nachlese zum 8. GFFC-Arthroskopiekurs vom 26. bis 27. 9. 2014 in Lübeck Bericht von Dr. Mellany Galla, 2. Vorsitzende der GFFC
Vom 26. bis 27. September 2014 fand der 8. Arthroskopiekurs der GFFC in Lübeck unter der Leitung von Dr. Mellany Galla und Dr. Angela Simon statt. In den Räumlichkeiten des Anatomischen Instituts der Universität Lübeck fanden die insgesamt 39 Teilnehmer 13 hervorragend ausgestattete Arthroskopie-Arbeitsplätze vor. Die Techniken der ventralen und dorsalen Arthroskopie am oberen Sprunggelenk (OSG), der endoskopischen Haglund-Resektion sowie der Arthroskopie am unteren Sprunggelenk (USG) wurden zunächst in Vorträgen vermittelt. Anschließend konnten die Teilnehmer die OP-Verfahren selber im Kadaver-Workshop erlernen und anwenden. Der Arthroskopiekurs kann mit 2 Punkten dem GFFC-Expertenzertifikat angerechnet werden und findet unter dem Patronat der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) statt. Die Resonanz der Teilnehmer war äußerst positiv. Auch im nächsten Jahr ist eine frühzeitige Anmeldung empfehlenswert, um sich einen Platz zu sichern.
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(Hervorragend ausgestattete Arhroskopie-Arbeitsplätze am Anatomischen Institut der Universität Lübeck) |
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Nachlese 5. Aufbaukurs (2. Zertifizierungsstufe) vom 10. bis 11. 10. 2014 in Erlangen Bericht von Dr. Manfred Lang, Arbeitskreis Abrechnung
Mit „Grüß Gott in Franken“ konnten wir 50 Teilnehmer zum 5. Aufbaukurs vom 10. bis 11. Oktober 2014 am Anatomischen Institut der Universität Erlangen unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Manfred Lang und Dr. Ralph Springfeld begrüßen. Für Studenten wurde erstmals das Seminar „Grundlagen der Fuß- und Sprunggelenkchirurgie – Wahlpflichtfach für den 2. Studienabschnitt [K-PS20]“ in Zusammenarbeit mit dem Anatomischen Institut I der Universität Erlangen und der unfallchirurgischen Abteilung der Universitätsklinik integriert.
Auf Wunsch früherer Kursteilnehmer wurde der Kleinzehenchirurgie und den Rezidiveingriffen breiterer Raum gegeben. Master Table und HD-Monitoring standen im Präpariersaal zur Verfügung und ermöglichten neben Live-Präparationen auch das Einspielen von OP-Filmen, mit denen sich der aktuelle operative Stand in brillanten Bildern vermitteln ließ. Die Präparate waren sehr gut, die Institutsmitarbeiter halfen stets prompt und freundlich, der Maschinen- und Gerätepark in bestem Zustand. Die sorgfältige Vorbereitung durch das Team der GFFC mit Robert Caceffo, Tobias Klingl und Kati Feistl wurde durch ein exzellentes Catering und eine bayrische Abendveranstaltung abgerundet, die Organisation perfekt: Herzlichen Dank dafür!
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(Konzentriertes Arbeiten im Präpariersaal) |
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Nachlese 1. Expertenkurs „Konservative Therapie & Sport“ vom 28. bis 29. 11. 2014 in München Bericht von Dr. Dr. Andreas Först, Leiter des AK Sport und konservative Therapie
Unter dem Motto „Foot meets hand...“ fand vom 28. bis 29. November 2014 der erste Expertenkurs des Arbeitskreises „Konservative Therapie & Sport“ in München statt. Die Veranstaltung war mit fast 40 Teilnehmern gut besucht und für alle Beteiligten ein voller Erfolg. Neben Grundlagenreferaten zu Anatomie und Biomechanik, Einlagen, Sportschuhen, Schuhzurichtungen, Hilfsmitteln und Tapetechniken wurde der erste Seminartag durch einen Workshop zu osteopathischen und manualtherapeutischen Techniken abgerundet.
Vollends interaktiven Charakter bekam das Symposium am zweiten Tag, als Tische und Stühle beiseite geschoben und der Workshop auf den Fußboden und die mitgebrachten Handtücher verlegt wurde. Unter der kurzweiligen und professionellen Anleitung von Oliver Wolf konnten die Teilnehmer das Thema Triggerpunkte und Dehntechniken am eigenen Körper „erarbeiten“ (siehe Fotos).
Referate zur extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT), zu Injektionstechniken, PRP und Wachstumsfaktoren sowie zur Physiotherapie eröffneten weitere Optionen der konservativen Therapie, bevor das Programm in einer weiteren aktiven Sitzung zur Spiraldynamik beendet wurde. Aufgrund des durchweg positiven Echos wurde der nächste Expertenkurs zu diesem Thema bereits auf den Oktober 2015 terminiert. Der 2015 über zwei Tage vollwertige Expertenkurs wird auch mit zwei Punkten auf das Expertenzertifikat anrechenbar sein. Die Anregungen aus dem ersten Kurs wurden aufgenommen und der aktiven Arbeit im Programm ein deutlich breiterer Rahmen eingeräumt.
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(Die Teilnehmer konnten das Thema Triggerpunkte und Dehntechniken am eigenen Körper „erarbeiten“.) |
Weitere Bilder von der Veranstaltung finden Sie hier auf der GFFC-Homepage
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Rückblick - Berichte über ausgewählte Sitzungen der 22. GFFC-Jahrestagung
Keine Angst vor kleiner Chirurgie am neuropathischen Fuß! Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Die Zahl der Diabetiker in Deutschland steigt, und mit ihnen die Zahl von Patienten mit diabetischer Neuropathie. Der Diabetologe Dr. Dirk Hochlehnert (Köln) erklärte in seiner Wake-Up-Lecture hierzu: „Ob Hammerzehen, Krallenzehen, Belastungsulzera oder Sehnenchirurgie – man kann Patienten mit diabetischer Neuropathie viel unkomplizierter operieren als die meisten denken.“ Die häufig gefürchteten Wundheilungsstörungen träten erst bei einem sehr schlecht eingestellten Diabetes mit einem HbA1c-Wert von über 14 Prozent auf. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass die Betroffenen nicht nur vor, sondern auch nach der Operation schmerzfrei sind und den operierten Fuß deshalb möglicherweise zu früh wieder belasten. „Das hat nichts mit mangelnder Compliance zu tun. Jeder von uns würde das tun, wenn der Schmerz mit seiner Warnfunktion wegfällt“, betonte Hochlehnert. Bei diesen Patienten lasse sich eine postoperative Entlastung beispielsweise durch Hochhängen des Fußes erreichen.
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(Dr. Dirk Hochlehnert aus Köln warb für mehr Verständnis für Patienten mit diabetischer Neuropathie.) |
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Metatarsalgie: Wann operieren? Wann konservativ behandeln? Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Schmerzen am Vorfußballen können sehr unterschiedliche Ursachen haben: Grund für die Fehlbelastung und damit die Metatarsalgie können Veränderungen der Fußstatik und Zehendeformitäten, funktionelle Dysbalancen, Tumoren, Hautveränderungen, aber auch Entzündungen oder degenerative Veränderungen sein. Dr. Hartmut Stinus (Northeim) erklärte: „Erster Schritt im Therapiealgorithmus der Metatarsalgie ist immer die Unterscheidung, ob eine Schwiele vorliegt oder nicht.“ Aus dem weiteren Verlauf der Ursachenforschung ergibt sich das jeweilige individuelle Therapieschema. Vor einer Operation sollte jedoch immer zunächst eine konservative Behandlung mit einer Einlagenversorgung stehen – darin waren sich trotz graduell unterschiedlicher Einschätzungen alle Referenten der Sitzung einig.
Dr. Alexander Sikorski (Rheinbach) plädierte für eine enge Zusammenarbeit mit dem Orthopädieschuhtechniker bei der Einlagenverordnung: „Orthopädieschuhtechniker können schließlich nur das bauen, was wir verschreiben.“ Der Orthopädieschuhtechniker Matthias Löffler (Mössingen) bestätigte dies: „Wir brauchen nicht die lapidare Ansage ‚Einlagen nach Maß’, sondern einen differenzierten Auftrag.“ Von Pelotten als Teil der Einlagenversorgung ist man mangels Evidenz mittlerweile überwiegend abgekommen: „Pelotten verursachen zudem oft Schmerzen und bewirken so, dass die Einlagen nicht getragen werden“, sagte Löffler.
Erst wenn die Einlagenversorgung nicht die gewünschte Entlastung erzielt, sollte man über eine Operation nachdenken. Dr. Ernst Orthner (Wels, Österreich) betonte allerdings, dass die operative Therapie mit 80 bis 90 Prozent Erfolgsquote bessere Ergebnisse als die konservative Therapie liefere – „aber man muss die biomechanischen Zusammenhänge und die Auswirkungen der Operation im Blick behalten und die Begleitschäden der operativen Therapie in den Griff bekommen.“
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Innovationen auf dem Gebiet der minimal invasiven Fußchirurgie Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
In Deutschland begegnet die minimal invasive Chirurgie (minimally invasive surgery, MIS) am Fuß derzeit noch großer Skepsis. Wie Dr. Frank Mattes (Tuttlingen) erklärte, liegt das zum einen an den hohen Investitionskosten für das Equipment (Bildwandler). „Allerdings haben viele Operateure auch ohne entsprechendes Training die Indikationen ausgeweitet, wodurch die Komplikationsraten zunächst in die Höhe gegangen sind.“ Nach Mattes Einschätzung ist die Domäne der MIS die Vorfußchirurgie, hier insbesondere die Chirurgie des Hallux valgus. Als Vorteile nannte er minimale postoperative Narben, rasches Abschwellen binnen sechs Wochen nach dem Eingriff und entsprechend frühe Vollbelastung. Allerdings sei die Strahlenbelastung aufgrund der Arbeit mit dem Bildwandler deutlich höher als bei einem offenen Eingriff, zudem sei die Datenlage zur MIS noch unbefriedigend.
Dr. Christian Kinast (München) berichtete von seinen Erfahrungen aus fünf Jahren perkutaner Fußchirurgie. Als mögliche Indikationen für das Verfahren nannte er Schneiderballen, Hammerzehen, die Reduktion von Sesambeinen und Metatarsalgie infolge transversaler Instabilität. Bei Hallux valgus ließen sich keine besseren Ergebnisse als mit offener OP erzielen, bei Hallux rigidus sei die perkutane Fußchirurgie kontraindiziert. Kinast hat beobachtet, dass die Heilungsverläufe nach MIS-Eingriffen anders sind als nach offener Chirurgie: „Radiologisch ist frühestens nach vier Wochen ein knöcherner Durchbau zu erkennen, das muss auch der Radiologe wissen.“
Anschließend berichtete Dr. Mellany Galla (Hildesheim) über den endoskopischen Transfer der Flexor hallucis longus (FHL)-Sehne zur Reparatur von Defekten der Achillessehne. Diese Defekte können durch eine Reruptur, einen infektbedingten Gewebeverlust, chronisch schleichende Rupturen oder Tendinosen der Achillessehne verursacht werden. „Doch bei allen Formen wird der Operateur mit degenerativen Veränderungen konfrontiert“, sagte Galla. „Meine eigenen Fälle waren Patienten, bei denen man aufgrund der Vorerkrankungen nur ungern große offene Zugänge verwenden möchte.“ Daher empfahl sie die Methode – trotz bislang noch unzureichender Datenlage – als Salvage-OP insbesondere für Patienten mit schwieriger Weichteilsituation.
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Sitzung der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie (ÖGU) Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Mit schwierigen Randbereichen der Fuß- und Sprunggelenkchirurgie befassten sich Vertreter der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie (ÖGU). So schilderte Dr. Gerolf Peicha (Graz) das Vorgehen beim Kompartmentsyndrom am Fuß (FCS): „Es handelt sich hierbei um einen chirurgischen Notfall, oft bei polytraumatisierten Patienten mit Bewusstseinstrübung. Das erschwert die Diagnose.“ Um die klinische Diagnose zu belegen, sei eine Gewebedruckmessung erforderlich. Während früher absolute Druckwerte angegeben wurden, achte man heute eher auf das Verhältnis zwischen dem Druck im Kompartment und im umliegenden Gewebe. „Doch ein Druck von unter 30 mmHg ist eine Indikation für eine notfallsmäßige Fasziotomie“, sagte Peicha. Um irreversible neuromuskuläre Schäden und Komplikationen zu vermeiden, solle man im Zweifelsfall bei der klinischen Diagnose FCS auch ohne Druckmessung das Kompartment spalten.
Dr. Ernst Orthner (Wels) ging der Frage nach, in welchen Fällen nach einem Trauma des oberen Sprunggelenks (OSG) eine Totalendoprothese (TEP) indiziert ist: „Oft wird postuliert, eine OSG-TEP sei nach Traumen nicht möglich und nur bei guter Funktion indiziert – doch dann bekämen 90 Prozent meiner OSG-TEP-Patienten eine Arthrodese.“ Tatsächlich beschränkten sich die Kontraindikationen für eine OSG-TEP auf avaskuäre Talusnekrosen, floride Infekte und akuten Charcot-Fuß. Orthner erklärte, mittlerweile sei die OSG-TEP eine akzeptierte Methode zur Versorgung posttraumatischer OSG-Arthrosen: „Eine Arthrodese ist eigentlich eine Bankrotterklärung des Operateurs und nur noch in Ausnahmefällen notwendig.“
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Häufig unterschätzte oder übersehene Fußverletzungen Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Verletzungen am Lisfranc-Gelenk, das den Gewölbebogen am Vorfuß formiert, treten nur selten auf und werden in etwa 20 bis 30 Prozent der Fälle übersehen. Darauf machte Prof. Thomas Mückley (Erfurt) aufmerksam. „Bei Hochrasanztraumata liegt der Verdacht auf eine Lisfranc-Verletzung nahe, doch bei Niedrigrasanztraumata – also etwa einem Drittel der Fälle – werden sie in der Diagnostik häufig übersehen“, sagte Mückley. Wichtigster Hinweis auf eine Verletzung des Lisfranc-Gelenks sei eine Diastase zwischen der Basis des Metatarsale 1 und 2. Eine konservative Therapie sei nur selten möglich, meist sei eine operative Fixierung der knöchernen Aussprengungen mit Drähten, Zug- oder Stellschrauben erforderlich.
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(Prof. Thomas Mückley schärfte den Blick der Teilnehmer für Anzeichen einer Lisfranc-Verletzung.) |
Der amerikanische Fußexperte Dr. Amol Saxena (Paolo Alto, USA) berichtete über asymptomatische Rupturen der Peronealsehne, die ebenfalls häufig übersehen werden: „Wenn eine Fraktur des Os peroneale vorliegt, dann ist zwingend immer auch die Peronealsehne rupturiert“, sagte er. Allerdings sei nicht in allen Fällen, in denen das MRT eine Sehnenruptur zeige, eine Operation erforderlich: „Wir operieren Patienten, keine MRT-Befunde!“ Für die Fälle, in denen eine Operation dennoch angezeigt ist, empfahl Saxena Monofilamentfäden zur Reparatur der Sehne: „Geflochtene Fäden irritieren die Sehne ebenso wie schlecht positionierte Knoten.“
Für die Röntgendiagnostik von Chopart- und Lisfranc-Verletzungen gibt es keine standardisierten Empfehlungen zur Einstelltechnik. „Das Problem ist die seitliche Aufnahme“, erklärte Dr. Ludwig Stocker (Wien), „sie liefert bestenfalls eine grobe Orientierung.“ Bei Aufnahmen mit einem Neigungswinkel von 15° proximal und 30° distal sowie einem Verlaufsfilter seien die kritischen Gelenkspalten deutlich besser sichtbar. Stocker betonte: „Diese Einstelltechnik macht die Bildgebung nicht überflüssig, sie hilft aber bei der Entscheidungsfindung, ob weiterführende Diagnostik angezeigt ist oder nicht.“
Der Turf Toe, über den Dr. Dr. Andreas Först (Eltmann) referierte, verdankt seinen Namen Fußballplätzen mit Kunstrasen, auf denen es bei einer Hyperextension des MTP-1-Gelenks leicht zur Verletzung plantarer Strukturen rund um die Sesambeine kommen kann. „Die Sesambeine sind zwei kleine Knöchelchen, auf denen bei Extrembelastung das gesamte Körpergewicht lastet und die zudem in sehr komplexe Strukturen eingebettet sind“, erklärte Först. Die Diagnostik dieser typischen Fußballerverletzung werde dadurch erschwert, dass Profisportler sich nach Verletzungen nicht immer unmittelbar in Behandlung begeben. Eine Operation sei indiziert, wenn die Sesambeine proximal disloziert sind, das MTP-Gelenk deutliche Instabilität aufweist oder ein großer Knorpelschaden vorliegt. Die Nachbehandlung sei individuell zu gestalten: „Oft ist eine Carboneinlage ratsam, die den Fuß vor zu starker dorsaler Extension schützt.“
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(Dr. Dr. Andreas Först riet seinen Kollegen dazu, bei Sportlern auch den „Turf Toe“ als mögliche Diagnose in Betracht zu ziehen.) |
Für die Diagnostik und Therapie von Flake Fractures am oberen Sprunggelenk (OSG) als Begleitverletzungen von Ligamentverletzungen und OSG-Frakturen gibt es noch keine evidenzbasierten Empfehlungen, wie Dr. Mellany Galla (Hildesheim) ausführte. Wegen ihres unspezifischen Symptombilds sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. „Wenn der Patient auch Wochen nach der Distorsion noch Beschwerden hat, sollte man genauer hinsehen“, riet Galla. Bei ausreichend großen Flakes lohne sich der Versuch einer operativen Refixation mit Fibrinkleber, Pins oder Schrauben. Bei kleinen Fragmenten verspräche die Fragmentresektion mit einer Mikrofrakturierung und ggf. Auffüllen der Defektstellen mit autologem Regenerat bessere Ergebnisse.
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Key Lecture: Ergebnisse und Grenzen der biomechanischen Forschung Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Die Spezies Mensch hinterlässt seit über 3,5 Millionen Jahren Fußspuren. Doch erst im vergangenen Jahrhundert habe man gelernt, Druckprofile zu erstellen und begonnen, die Biomechanik des Fußes zu verstehen, erklärte der renommierte Biomechanik-Experte Dr. Ing. Hilaire A. C. Jacob (Winterthur, Schweiz). Als wichtigen Meilenstein bezeichnete Jacobs die Abkehr von der 3-Punkt-Theorie nach Meyer, denn die Statik des Fußes ruhe auf mehr als drei Punkten. „Wir wissen heute viel über die Kräfte, die im Stand und in Bewegung auf den Fuß wirken, über die Bedeutung der plantaren Fettpolster und auch über neuronale Zusammenhänge. Doch wir wissen noch nicht genug über propriozeptive Vorgänge im Zusammenhang mit ligamentären Verletzungen. Hier ist noch weitere Forschung notwendig.“
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Juristische Gesichtspunkte des Infektionsschutzgesetzes und der MedHygVO Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eigentlich nur der Nachfolger des alten Bundesseuchengesetzes, wie die Rechtsanwältin und GFFC-Justiziarin Andrea Mangold (München) erklärte. Allerdings habe sich die Umsetzung geändert, außerdem seien die Befugnisse der Behörden bei Kontrollen erweitert worden. Besonders wichtig sei die Verpflichtung zur Surveillance nosokomialer Infektionen und zur Ergreifung von Präventionsmaßnahmen. „Beides muss fortlaufend dokumentiert und zehn Jahre lang aufbewahrt werden“, sagte Mangold. Entsprechend hoch sei der personelle und finanzielle Aufwand für die Einrichtungen. Sie empfahl Ärzten das gründliche Studium der Bestimmungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie der neuen Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) am Robert Koch-Institut (RKI): „Wer diese Bestimmungen einhält, ist rechtlich auf der sicheren Seite.“
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(Rechtsanwältin und GFFC-Justiziarin Andrea Mangold) |
Hintergrund der Verschärfungen sind geschätzte jährlich 400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen aus, von denen etwa 20 bis 30 Prozent vermeidbar wären und von denen 10.000 bis 15.000 zum Tod des Patienten führen. „Doch wie viele Fälle dann vor einem Gericht landen, wird nicht statistisch erfasst und ist daher unbekannt“, sagte Dr. Thomas Steiner, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München. Wenn es zu einem Prozess komme, müsse der Betroffene dem Arzt entweder einen Aufklärungsmangel, einen Behandlungsfehler oder Organisationsverschulden nachweisen. „Einen Behandlungsfehler nachzuweisen, ist für den Patienten schwer, denn er ist bei einer Operation in einer Situation ohne Zeugen, muss aber dennoch Beweise beibringen“, sagte Steiner. Um die Patienten vor diesem Hintergrund zu stärken, habe man das Patientenrechtegesetz (PRG) eingeführt. Danach gehe ein Gericht nun davon aus, dass der Arzt nur die Maßnahmen tatsächlich durchgeführt hat, die auch dokumentiert wurden. Entsprechend begründeten das IfSG und die länderspezifischen Hygieneverordnungen (MedHygVO) zwar nicht unmittelbar eine Haftung des Arztes, seien aber wichtig für die Bestimmung des Sorgfaltsmaßstabes.
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Spiraldynamik bei postoperativen Restbeschwerden Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Wie andere Organe im Körper auch, stabilisiert sich der Fuß durch eine Spiralverschraubung des knöchernen und des muskulären Apparates. Wer den Fuß auch nach einer Operation effektiv entlasten möchte, sollte aber auch die Haltung des gesamten Körpers im Blick haben, betonte der Physiotherapeut Dr. phil. Jens Wippert (München). Er bat die Zuhörer seines Vortrags, aufzustehen und verschiedene Haltungen einzunehmen. Der Effekt war für alle deutlich spürbar: Nur bei aufgerichteter Wirbelsäule und geradem Becken verteilt sich die Belastung auf den gesamten Fuß. Im Hohlkreuz mit vorgekipptem Becken sowie Innenrotation im Knie steigt die Belastung auf den Vorfuß und den ersten Strahl. Für den nachhaltigen Erfolg einer Fußoperation sollte der Patient daher unter Anleitung eines Physiotherapeuten üben, die Wirbelsäule aufzurichten, die Hüfte zu stabilisieren und auf diese Weise die normale Verschraubung des Fußes zu gewährleisten.
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Sitzung der Western University of Health Science Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Das Anwendungsspektrum der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT), die Anfang der 1980er Jahre zunächst zum Zertrümmern von Nierensteinen eingesetzt wurde, hat sich mit den Jahren kontinuierlich erweitert. In der Fuß- und Sprunggelenkchirurgie eignet sich die ESWT zur Therapie des plantaren Fersenschmerzes und der plantaren Faszitis, aber auch für die Behandlung von Weichteilschäden, so das Fazit eines Vortrags von Priv.-Doz. Dr. Ludger Gerdesmeyer (Kiel). „Bei Wundheilungsstörungen fördert die ESWT die Reepithelisierung und führt binnen 8 bis 9 Sitzungen zum Wundverschluss.“ Bei Knochenpathologien, z. B. Non-unions, ließen sich mit der EWST ähnlich gute Ergebnisse wie durch chirurgische Revision erreichen – allerdings mit weniger Komplikationen.
Die Korrektur eines Hallux valgus ist ein fußchirurgischer Routineeingriff und sollte dem erfahrenen Fußchirurgen eigentlich regelmäßig gut gelingen. „Allerdings sehen wir dennoch häufig Ergebnisse, die weder funktionell noch ästhetisch befriedigend sind“, sagte Dr. James Metcalfe (Plymouth, Großbritannien) in einem amüsanten und leicht zynischen Vortrag über Pitfalls in der Chirurgie des Hallux valgus. Häufig würde die Fehlstellung präoperativ falsch eingeschätzt, was zu einem falschen Osteomieansatz und damit postoperativer Instabilität führe. Andere Operateure verzichteten auf ausreichende anatomische Korrektur oder wählten eine für die vorhandene Pathologie ungünstige Operationsmethode. „Es scheint also gar nicht so leicht zu sein, eine schiefe Großzehe zu begradigen“, meinte Metcalfe.
Der GFFC-Vorsitzende Prof. Markus Walther (München) berichtete über die Evaluation der Daten von über 3.000 Patienten mithilfe des Foot Function Indes (FFI), die zwischen 2010 und 2012 in der Abteilung Fuß- und Sprunggelenkchirurgie seiner Klinik operiert wurden. „Die meisten Studien beschränken sich auf kleine Subgruppen von Patienten, so dass die Wahl der Ein- und Ausschlusskriterien die Studienergebnisse beeinflusst“, sagte Walther. Mit dem FFI hingegen ließen sich große Kohorten auswerten. Für den Hallux valgus habe man z. B. festgestellt, dass zwar die meisten Patienten nach der Operation deutlich weniger Schmerzen haben. Doch ein nicht unerheblicher Teil der Patienten könne auch nach einem Eingriff nicht das gewünschte Schuhwerk tragen. „Wir müssen unsere Patienten also u. a. verstärkt darauf hinweisen, dass durch eine Operation des Hallux valgus zwar die Beschwerden deutlich reduziert werden können, trotzdem aber immer wieder nicht jeder Schuh getragen werden kann“, schloss Walther.
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Abrechnung und Berufspolitik: Überwiegend trübe Aussichten Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Für das Jahr 2015 müssen sich Fuß- und Sprunggelenkchirurgen auf eine Reihe von Änderungen bei der OPS-Kodierung einstellen. Darauf wies Dr. Frank Schemmann (Essen) hin: „Die Zahl der stationären Fußoperationen steigt, deshalb sind diese Leistungen derzeit im Fokus des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).“ OPS-Änderungen werden sich Schemman zufolge u. a. für folgende Leistungen ergeben: Entnahme von Spongiosa, Implantation von alloplastischem Knochenersatz, Nähte am lateralen Bandapparat, Osteosyntheseverfahren sowie –materialentfernung. Er empfahl seinen Kollegen, sich über die für ihr Haus relevanten OPS-Ziffern zu informieren, „denn die Änderungen sind voraussichtlich auch abrechnungsrelevant.“
Die Rechtsanwältin und GFFC-Justiziarin Andrea Mangold berichtete über das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Sie kritisierte, dass im aktuellen Gesetzentwurf eine Klarstellung fehlt, dass etablierte und politisch gewünschte Kooperationen im Gesundheitswesen vom Tatbestand der Korruption ausgeschlossen sind. „Man hat hier einfach Antikorruptionsbestimmungen aus anderen Berufszweigen, die nicht so stark auf Kooperation angewiesen sind, auf das Gesundheitswesen übertragen. Damit ist man weit über das Ziel hinausgeschossen!“ Sie empfahl u. a. Fußchirurgen, die in ihrer Praxis mit einem Orthopädieschuhmacher zusammenarbeiten, eine genaue juristische Überprüfung ihrer Kooperationsverträge.
Ein Beispiel für die interdisziplinäre und sektorenübergreifende Kooperation ist die Integrierte Versorgung (IV), über die der Vorsitzende des Verbandes Operativer Privatkliniken (VOP), Dr. Rainer Saffar (Gundelfingen), erläuterte. Im Rahmen von IV-Verträgen erhielten die Krankenkassen mehr Freiräume, um im Wettbewerb mit anderen Kassen gute Verträge abzuschließen. Für die beteiligten Ärzte zahle sich die Teilnahme durch weniger Bürokratie sowie bessere und schnellere Vergütung als im KV-System aus.
Weniger optimistisch blickte der neue Vorsitzende des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann (Bad Homburg), in die Zukunft. Das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bezeichnete er als „Versorgungsschwächungsgesetz“ und „Einleitung der Abschaffung der ambulanten fachärztlichen Medizin“. Er forderte die Fachärzte in Klinik und Praxis dazu auf, sich zusammenzuschließen und zu organisieren, um ihre politische Vertretung zu professionalisieren: „Alle Fachärzte müssen eine Branche werden!“, sagte Schüürmann.
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Ausblick - Aktuelles zu den kommenden GFFC-Veranstaltungen
Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Kursen der GFFC sowie auch zu den Kursen unter dem Patronat der GFFC finden Sie auf der Homepage der GFFC unter Termine. Hier können Sie sich auch online anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie gern mit der GFFC-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen. Etliche Seminare zum Jahresbeginn 2015 sind allerdings bereits ausgebucht. Freie Plätze gibt es noch für folgende Kurse:
27. bis 28. März 2015: 7. Aachener Expertenkurs „Trauma“, nähere Informationen siehe hier.
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8. bis 9. Mai 2015: 2. Wiener Seminar für praktische Fußchirurgie, Basiskurs (1. Zertifizierungsgrad), nähere Informationen siehe hier.
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15. bis 16. Mai 2015: 9. Expertenkurs Technische Orthopädie (Einlagenworkshop) in Rheine, nähere Informationen siehe hier.
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11. bis 12. September 2015: 22. Lübecker Seminar für praktische Fußchirurgie, Präparationskurs, Masterkurs (3. Zertifizierungsgrad), nähere Informationen siehe hier.
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25. bis 26. September 2015: 9. Lübecker Arthroskopiekurs, Expertenkurs, nähere Informationen siehe hier.
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23. bis 24. Oktober 2015: 2. Expertenkurs „Konservative Therapie an Fuß und Sprunggelenk“, München, nähere Informationen siehe hier.
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6. bis 7. November 2015: 11. Rheingauer Seminar für praktische Fußchirurgie, in Rüdesheim (Rheingau), Basiskurs (1. Zertifizierungsgrad), nähere Informationen siehe hier.
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4. bis 5. Dezember 2015: 23. Internationales Symposium für Fußchirurgie, in Unterschleißheim (bei München), inkl. Mitgliederversammlung der GFFC, nähere Informationen siehe hier.
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Einblick - Neues aus der Rechtssprechung
Neues aus der Rechtssprechung Bericht von Andrea Mangold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
BGH-Urteil: Honorarärzte dürfen keine wahlärztlichen Leistungen abrechnen Derzeit sorgt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Unruhe unter den Honorarärzten. Denn faktisch hat der BGH damit festgestellt, dass wahlärztliche Leistungen durch nicht fest angestellte Honorarärzte am Krankenhaus nicht abrechenbar sind. Der offizielle Leitsatz dieser Entscheidung lautet:
„§ 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG legt den Kreis der liquidationsberechtigten Wahlärzte abschließend fest. Eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhausträger oder eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit dem behandelnden Arzt (hier: mit einem Honorararzt), die davon abweichen, sind gemäß 3 134 BGB nichtig.“
Diesem Urteil vorausgegangen waren Änderungen des Gesetzgebers zu § 2 KHEntgG durch das Psych-EntgG vom 21. Juli 2012, wonach Krankenhäuser sogenannte „allgemeine Krankenhausleistungen“ auch durch nicht fest im Krankenhaus angestellte Ärzte erbringen können (Bundestagsdrucksache 17/9992, S. 26). Die hier einschlägigen „wahlärztlichen“ Leistungen werden nicht erwähnt, vielmehr blieben die Regelungen in § 17 Abs. 3 KHEntgG hiervon unberührt; dieser Punkt ist seitdem in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vergleiche dazu auch GFFC-Newsletter Nr. 22). So sah es nach verschiedenen Urteilen danach aus, als ob eine Privatliquidation durch Honorarärzte zulässig sein könnte, wenn diese mit separatem Vertrag des Honorararztes mit dem Patienten vereinbart wurde und zudem auch das Krankenhaus den Honorararzt entsprechend benannt hat.
Im zugrundeliegenden Fall nahm nicht die Patientin selbst den Operateur in Anspruch, sondern die private Krankenversicherung der Klägerin, an welche die Patientin ihre Rechte auf Honorarrückzahlung abgetreten hatte. Der beklagte Operateur war am Krankenhaus auf der Grundlage einer zwischen ihm und dem Krankenhaus geschlossenen Kooperationsvereinbarung beschäftigt.
Dieser weit verbreiteten Praxis hat nunmehr das BGH-Urteil der Boden entzogen. Das Urteil stellt klar, dass die Aufzählung in § 17 Abs. 3 KHEntgG, wer privatärztliche Leistungen liquidieren darf, abschließend ist. Dies bedeutet, dass nur angestellte oder verbeamtete Ärzte an einem Krankenhaus zur Erbringung wahlärztlicher Leistungen berechtigt sind. Der 3. Senat des BGH begründet seine Entscheidung u. a. damit, dass ein Patient einen Vertrag über wahlärztliche Leistungen regelmäßig deswegen schließt, weil er aus Sorge um seine Gesundheit gegen Bezahlung besondere Leistungen über Standard hinzukauft. Wörtlich sagt der BGH, „diese, ein zusätzliches Entgelt erst rechtfertigende herausgehobene ärztliche Qualifikation (‚Chefarztstandard’) kann nicht bei allen Honorarärzten gleichsam ‚automatisch’ angenommen werden.“
Der Arzt wurde verurteilt, das ihm von der Patientin bezahlte Honorar kraft Abtretung an die private Krankenversicherung der Patientin zurückzuzahlen. Vermutlich werden die privaten Krankenversicherungsgesellschaften dieses Urteil aufgreifen und in vielen weiteren Fällen bereits ausbezahlte Honorare von Honorarärzten zurückfordern. Hierbei dürfte von einer Regelverjährungszeit von drei Jahren nach § 195 BGB auszugehen sein.
Den betroffenen Honorarärzten und Krankenhäusern wird dringend geraten, sich zeitnah zusammenzusetzen und ihr Vertragsverhältnis unter Beachtung dieser aktuellen Rechtsprechung neu zu regeln.
BGH-Urteil vom 16.10.2014 (Az. III ZR 85/14)
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GFFC-Partner - Aktuelle Reise- und Forschungsstipendien
Verleihung der GFFC-Reise- und Forschungsstipendien 2015 Bericht von Antje Thiel, Redakteurin
Bei der GFFC-Mitgliederversammlung am 5. Dezember 2015 im Rahmen der 22. Jahrestagung der GFFC in Unterschleißheim wurden auch die Gewinner der Reise- und Forschungsstipendien für 2015 bekannt gegeben.
Das von Fa. Otto Bock gestiftete Reisestipendium in Höhe von 3.000 Euro geht an Dr. Thomas Jurda (Kiel). Mit dem Stipendium möchte er eine zweiwöchige Hospitation am Podiatry Institute in Atlanta (USA) finanzieren und sich dort über aktuelle Trends und Strömungen in der Fußchirurgie informieren.
Das von Fa. DJO Global gestiftete Reisestipendium in Höhe von 5.000 Euro wird an zwei Stipendiaten aufgeteilt. Dr. Kasper Gundlach (Hamburg) möchte es ebenfalls für eine Forschungsreise in die USA verwenden und fußchirurgische Zentren in Atlanta, Chicago und San Francisco besuchen. Die zweite Hälfte des DJO-Reisestipendiums geht an Priv.-Doz. Dr. Kajetan Klos (Mainz), der mithilfe des Stipendiums nach Aschau und Basel reisen und dort seine Kenntnisse der komplexen Rückfußchirurgie, der Revisionschirurgie und der Versorgung kindlicher Fußdeformitäten vertiefen möchte.
Das Forschungsstipendium der GFFC und der Firma Axomed in Höhe von 5.000 Euro geht an Dr. Frank Mattes (Überlingen) und Dr. Gebhard Suger (Ulm). Sie planen mit dem Preisgelt die Entwicklung einer belastungsstabilen Osteosynthese für die minimal invasive Chevron-/Austin Osteotomie anhand eines Kadavermodells.
Die diesjährigen Stipendiaten werden bei der 23. GFFC-Jahrestagung im Dezember 2015 von ihren Aktivitäten berichten.
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Berichte der Reisestipendiaten 2014 Eine der Preisträgerinnen des Vorjahrs ist Dr. Stefanie Kriegelstein (München), die mithilfe des von Fa. DJO Global gestifteten Reisestipendiums im Herbst 2014 in die USA fliegen konnte. Sie hatte Gelegenheit, in Paolo Alto Dr. Amol Saxena über die Schulter zu schauen und in Boston an der Harvard University bei Dr. Eric Bluman zu hospitieren.
Die zweite Preisträgerin des von DJO Global gestifteten Reisestipendiums im Jahre 2014, Dr. Katharina Keller (Köln), berichtete über ihren vierwöchigen Aufenthalt am Weil Foot and Ankle Institute in Chicago, USA. Sie durfte Dr. Lowell S. Weil bei Operationen aus dem gesamten fußchirurgischen Spektrum über die Schulter sehen und war erstaunt, dass in den USA fußchirurgische Eingriffe ausnahmslos ambulant durchgeführt werden – und zwar ohne eine erhöhte Rate an Wundheilungsstörungen oder Infekten.
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GFFC-Ehrenmitgliedschaften für 2015 Zu GFFC-Ehrenmitgliedern wurden der renommierte Biomechanik-Experte Dr. Ing. Hilaire A. C. Jacob aus Winterthur (Schweiz) und der Fußspezialist Dr. John F. Grady, aus Oak Lawn (Illinois, USA) ernannt.
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Reise- und Forschungsstipendien 2016 Auch im kommenden Jahr vergibt die GFFC zusammen mit ihren Partnern aus der Industrie – namentlich die Unternehmen DJO Global, Otto Bock und Axomed – Reise- und Forschungsstipendien. Eine aktuelle Übersicht mit sämtlichen Ausschreibungsbedingungen finden Sie auf der GFFC-Homepage unter Stipendien
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Zu guter Letzt
„Markt und Straßen steh’n verlassen, still erleuchtet jedes Haus, sinnend geh ich durch die Gassen, alles sieht so festlich aus.“ (Joseph Karl Benedikt Freiherr von Eichendorff)
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In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und freuen uns über Ihre Informationen, Anregungen oder Leserbriefe zu GFFC Aktuell per Mail an redaktion@gffc.de. Der nächste GFFC Newsletter erscheint im Frühjahr 2015.
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