Experten-Zertifizierungsbedingungen
Das Experten-Zertifikat der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. (GFFC) kann unter folgenden Voraussetzungen erreicht werden:
- Sie sind ein zertifiziertes (Basis-Zertifikat) Mitglied der GFFC
- Sie haben die erforderliche Punktzahl von 8 erreicht
- Punktebewertung der Expertenkurse:
Sie erhalten je 2 Punkte für jeden Expertenkurs
(Jeder dieser Kurse kann nur einmal eingebracht werden) - Sie reichen den Antrag bei der Geschäftsstelle der GFFC ein und geben darin die absolvierten Experten-Zertifizierungskurse an
- Sie legen dem Antrag eine Zusammenfassung fußchirurgischer Eingriffe nach Fallzahlen der letzten 2 Jahre bei.
(Mindestens 200 Fußoperationen der letzten 2 Jahre, davon müssen 70% rekonstruktive Eingriffe und mindestens 50 Eingriffe am Rückfuß sein. Als Rückfußeingriffe werden Knochen-und Weichteileingriffe, einschl. arthroskopische Eingriffe, proximal der Lisfranc-Gelenklinie gewertet.
Die Aufstellung des Katalogs sollte in Vor-und Rückfußeingriffe gegliedert werden.)
„Für Mitglieder, die vor 2018 mit der Experten-Zertifizierung begonnen haben, gelten die zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Bedingungen.“
Der Antrag wird vom Vorstand geprüft.
Das Experten-Zertifikat wird Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages per UPS zugestellt.
Die Termine der Zertifizierungskurse sowie die Online-Anmeldung finden Sie unter www.gffc-akademie.de.
Das Experten-Zertifikat beruht ausschließlich auf den Bedingungen, die die Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. festgelegt hat.
Der Vorstand
Zum Download:
Experten Zertifizierungsbedingungen vor 2018, Die Experten Zertifizierungsbedingungen vor 2018 sind NUR dann gültig, wenn bereits vor 2018 anzurechnende Expertenkurse absolviert wurden. (am 12.03.2020 aktualisiert)
Experten-Zertifizierungsbedingungen (am 12.03.2020 aktualisiert)
Antrag auf Experten-Zertifizierung (am 12.03.2020 aktualisiert)