Experten-Zertifizierungsbedingungen

Das Experten-Zertifikat der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. (GFFC) kann unter folgenden Voraussetzungen erreicht werden:

  • Sie sind ein zertifiziertes (Basis-Zertifikat) Mitglied der GFFC
  • Sie haben die erforderliche Punktzahl von 8 erreicht
  • Punktebewertung der Expertenkurse:
    Sie erhalten je 2 Punkte für jeden Expertenkurs
    (Jeder dieser Kurse kann nur einmal eingebracht werden)
  • Sie reichen den Antrag bei der Geschäftsstelle der GFFC ein und geben darin die absolvierten Experten-Zertifizierungskurse an
  • Sie legen dem Antrag eine Zusammenfassung fußchirurgischer Eingriffe nach Fallzahlen der letzten 2 Jahre bei.

    (Mindestens 200 Fußoperationen der letzten 2 Jahre, davon müssen 70% rekonstruktive Eingriffe und mindestens 50 Eingriffe am Rückfuß sein. Als Rückfußeingriffe werden Knochen-und Weichteileingriffe, einschl. arthroskopische Eingriffe, proximal der Lisfranc-Gelenklinie gewertet.

    Die Aufstellung des Katalogs sollte in Vor-und Rückfußeingriffe gegliedert werden.)

    „Für Mitglieder, die vor 2018 mit der Experten-Zertifizierung begonnen haben, gelten die zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Bedingungen.“

Der Antrag wird vom Vorstand geprüft.

Das Experten-Zertifikat wird Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages per UPS zugestellt.

Die Termine der Zertifizierungskurse sowie die Online-Anmeldung finden Sie unter www.gffc-akademie.de.

Das Experten-Zertifikat beruht ausschließlich auf den Bedingungen, die die Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. festgelegt hat.

Der Vorstand

Zum Download:
PDF Experten Zertifizierungsbedingungen vor 2018, Die Experten Zertifizierungsbedingungen vor 2018 sind NUR dann gültig, wenn bereits vor 2018 anzurechnende Expertenkurse absolviert wurden. (am 12.03.2020 aktualisiert)
PDF Experten-Zertifizierungsbedingungen (am 12.03.2020 aktualisiert)
PDF Antrag auf Experten-Zertifizierung (am 12.03.2020 aktualisiert)